Facebook und Instagram: Jetzt noch Meta-Datennutzung widersprechen

12

Instagram und Facebook

Letzte Chance: Widerspruchsfrist für KI-Training läuft heute ab


Aktualisiert am 26.05.2025 – 08:50 UhrLesedauer: 2 Min.

urn:newsml:dpa.com:20090101:250513-935-584431Vergrößern des Bildes

Meta will seine “Meta AI” mit Nutzerdaten trainieren: Noch können Nutzer widersprechen. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand)

Meta will Nutzerdaten seiner Plattformen verwenden, um die eigene KI zu trainieren. Verbraucher können sich wehren, aber nur noch heute.

Meta will ab morgen, dem 27. Mai, öffentliche Inhalte seiner Nutzer bei Instagram und Facebook zum Training der Künstlichen Intelligenz “Meta AI” einsetzen. Betroffene können dem widersprechen, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen. Darauf hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schon vor einigen Tagen hingewiesen.

Der Widerspruch funktioniert per Online-Formular und sowohl bei Facebook als auch bei Instagram, aber nur, wenn man angemeldet ist. Die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der Mitglieder den jeweiligen Dienst nutzen, ist Pflicht. Eine Begründung für den Widerspruch ist nicht erforderlich. War der Widerspruch erfolgreich, erhalten Nutzer eine Bestätigungs-Mail.

Metas Vorgehen verstößt aus Sicht der Verbraucherschützer gegen europäisches Datenschutzrecht. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt. Weil das Unternehmen an seinen Plänen festhält, haben die Verbraucherschützer eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln beantragt.

Das Gericht hat den Eilantrag jedoch abgelehnt – damit darf der Konzern ab dem 27. Mai Inhalte von Facebook- und Instagram-Nutzern zum Training seiner KI verwenden, sofern kein Widerspruch erfolgt.

Die Verbraucherzentrale kritisiert die Entscheidung scharf und sieht erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Sie fordert eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer statt eines einfachen Widerspruchs. Auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte prüft weitere Maßnahmen gegen Metas Vorgehen.

Die Verbraucherschützer raten aber: Wer widersprechen möchte, sollte das trotzdem tun. Nutzer können der Datenverwendung noch bis zum 26. Mai widersprechen. Denn danach könnten die eigenen Daten schon Teil der KI werden. Ein Widerspruch am 27. Mai oder später beziehe sich dann wohl nur noch auf Inhalte, die ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs veröffentlicht werden. Die Verbraucherzentrale bietet eine Anleitung auf ihrer Website.

Nicht betroffen sind die persönlichen Chats auf WhatsApp. Sobald Nutzer in WhatsApp jedoch mit “Meta AI” kommunizieren oder den KI-Assistenten in einen Gruppenchat einbinden, könnte diese Kommunikation zum KI-Training genutzt werden.

Wer das nicht möchte, sollte “Meta AI” in WhatsApp nicht nutzen, also weder das Meta-AI-Eingabefeld noch den bläulichen Kreis oder den KI-Assistenten mit “@MetaAI” in einen Gruppenchat holen. Ein Widerspruchsformular für WhatsApp gibt es nicht.

Meta AI und der blaue Kreis lassen sich in den Meta-Diensten weder abschalten noch ausblenden. Wer die KI nicht nutzen möchte, kann sie nur ignorieren. Es gibt lediglich ein paar Handgriffe, mit denen Sie zumindest bereits geführte Chats mit der KI aus Ihrem Sichtfeld verbannen können.

Wichtig: Diese Maßnahmen löschen Meta AI nicht aus WhatsApp – sie sorgen lediglich dafür, dass der Chat mit der KI optisch verschwindet.