Der frühere österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz ist vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Wien kippte in der Berufungsverhandlung am Montag die Verurteilung des früheren Spitzenpolitikers der christdemokratischen ÖVP durch die erste Instanz. Der Freispruch ist rechtskräftig. Die Verurteilung von Kurz’ früherem Büroleiter Bernhard Bonelli zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten Haft wurde hingegen bestätigt.
Es ging um Aussagen der beiden im Ibiza-Untersuchungsausschuss im Jahr 2020. Kurz war 2024 erstinstanzlich zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. In dem Verfahren ging es um Aussagen der beiden über die Rolle von Kurz bei Postenbesetzungen, konkret bei der Bestellung des Aufsichtsrats der Staatsholding Öbag, für die formell der Finanzminister zuständig ist.
Die Anklage hatte Kurz vorgeworfen, er habe den Eindruck erwecken wollen, er hätte mit dem Vorgang im Wesentlichen nichts zu tun gehabt. In erster Instanz war das Gericht dem gefolgt. Der Berufungsrichter stellte aber in seiner mündlichen Begründung zu Kurz fest: „Der objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage war nicht erfüllt.“
Bonellis Aussage in dessen Befragung – ebenfalls im Jahr 2020, aber einige Monate nach Kurz – bewertete der Berufungsrichter anders. Hier liege objektiv eine Falschaussage vor. Auch die Möglichkeit eines neuen Verfahrens schloss er aus: der erstinstanzliche Richter sei nicht befangen gewesen.