Prozess nach Messerangriffen in Solingen: Angeklagter gesteht die Tat

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Im Strafprozess um den mutmaßlich islamistischen Terroranschlag von Solingen mit drei Toten hat der Angeklagte die Tat gestanden. In einer Erklärung, die seine Verteidiger für ihn abgaben, räumte der Syrer Issa al H. den Messerangriff ein, bei dem drei Menschen starben. „Ich habe schwere Schuld auf mich geladen. Ich bin bereit, das Urteil entgegenzunehmen“, hieß es in der Erklärung.

Der Generalbundesanwalt wirft Issa Al H. vor, auf dem Fest zum 650-jährigen Bestehen der Stadt Solingen am 23. August vergangenen Jahres mit einem Messer eine 56-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 56 und 67 Jahren getötet sowie zehn Menschen angegriffen zu haben, von denen laut Bundesanwaltschaft acht schwer verletzt wurden. Er war als Asylbewerber nach Deutschland gekommen und sollte abgeschoben werden. Dies scheiterte jedoch.

IS reklamierte die Tat für sich

Die Bundesstaatsanwaltschaft geht bei der Tat von einer terroristischen Motivation aus. Issa Al H. habe mit einem Messer hinterrücks wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern des Stadtfestes eingestochen. Die Opfer habe er als Repräsentanten der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaftsform angesehen. An ihnen habe er Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten üben wollen.

Laut Anklageschrift nahm Issa Al H. im August 2024 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu mehreren IS-Anhängern auf. Diese Islamisten hätten ihn in seinem Vorhaben unterstützt und zugesichert, der IS würde für die Tat Verantwortung übernehmen sowie diese für Propagandazwecke nutzen. In der Folge habe der Angeklagte Videos erstellt, in denen er dem IS einen Treueschwur geleistet und seine Tat angekündigt habe.

Der Fall löste eine heftige Debatte über Sicherheitspakete, Asylverfahren und eine Verschärfung der Flüchtlingspolitik aus. In Nordrhein-Westfalen beschloss die schwarz-grüne Landesregierung ein Sicherheits- und Asylpaket mit mehr Befugnissen für Polizei und Verfassungsschutz, schnelleren Asylverfahren und schärferen Abschieberegeln. Der Landtag richtete einen Untersuchungsausschuss zur Klärung der Tatumstände ein.