Mediziner wollen Regeln bei Abtreibungen entschärfen

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Der Deutsche Ärztetag hat sich für eine Entschärfung der Abtreibungsregeln in Deutschland ausgesprochen. Wie die Bundesärztekammer mitteilte, wurde am Donnerstag in Leipzig ein entsprechender Beschluss gefasst. Der Interessenverband plädiert demnach in einem von der Versammlung angenommenen Beschlussantrag dafür, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Die Beratungspflicht für ungewollt Schwangere soll gleichzeitig beibehalten werden.

„Das trägt nach unserer Einschätzung dazu bei, die Versorgung der ungewollt Schwangeren sowie die Rechtssicherheit der den Abbruch durchführenden Ärztinnen und Ärzte zu stärken. Gerade in der Beratungspflicht liegt die Chance, auch das werdende Leben zu schützen“, hieß es von der Bundesärztekammer.

Politisch ist ein solcher Schritt aktuell nicht geplant. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag festgehalten, man wolle „Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“. Für Frauen in Konfliktsituationen wolle die Koalition „den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen“. Vor der Bundestagswahl im Februar hatten sich SPD und Grüne für eine rechtliche Reform eingesetzt, scheiterten im Bundestag aber an der nötigen Mehrheit. Ein Entwurf von mehr als 300 Abgeordneten sah vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln.

Ausnahmen in den ersten Wochen

Im Strafgesetzbuch-Paragraph 218 ist festgehalten, dass Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig sind. Durch Ausnahmeregeln sind sie zwar innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor hat beraten lassen. Auch wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen oder nach einer Vergewaltigung sind Abbrüche möglich, ohne sich strafbar zu machen.

Gegner sehen in der bestehenden Regelung aber eine Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Sie schaffe Hindernisse für den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung, hieß es im entsprechenden Gesetzentwurf. Diejenigen, die eine Schwangerschaft beenden wollten, würden genauso stigmatisiert wie Anbieter entsprechender Gesundheitsdienste und Helfer.