Der Deutsche Ärztetag fordert, dass die Regeln beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland entschärft werden. Wie die Bundesärztekammer mitteilte, wurde in Leipzig ein entsprechender Beschluss gefasst. Die Versammlung nahm demnach einen Beschlussantrag an, in dem verlangt wird, dass Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden. Die Beratungspflicht für ungewollt Schwangere solle beibehalten werden.
„Das trägt nach unserer Einschätzung dazu bei, die Versorgung der ungewollt Schwangeren sowie die Rechtssicherheit der den Abbruch durchführenden Ärztinnen und Ärzte zu stärken. Gerade in der Beratungspflicht liegt die Chance, auch das werdende Leben zu schützen“, hieß es von der Bundesärztekammer.
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Christos Pantazis, befürwortet den Beschluss der Ärzteschaft. „Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafrecht“, sagte der Mediziner der F.A.Z. Der entsprechende Paragraph 218 des Strafgesetzbuchs „stigmatisiert Frauen und medizinisches Personal, statt zu helfen“. Pantazis stellte sich hinter die Forderung. „Wir wollen klare Regelungen außerhalb des Strafrechts, die sowohl die Rechte der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Lebens wahren.“
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag festgehalten, man wolle „Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“. Für Frauen in Konfliktsituationen wolle die Koalition „den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen“. Vor der Bundestagswahl im Februar hatten sich SPD und Grüne für eine rechtliche Reform eingesetzt, scheiterten im Bundestag aber an der nötigen Mehrheit. Ein Entwurf von mehr als 300 Abgeordneten sah vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln.
Ausnahmen in den ersten Wochen
In Paragraph 218 ist festgehalten, dass Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig sind. Durch Ausnahmeregeln sind sie zwar innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor hat beraten lassen. Auch wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen oder nach einer Vergewaltigung sind Abbrüche möglich, ohne sich strafbar zu machen.
Gegner sehen in der bestehenden Regelung aber eine Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Sie schaffe Hindernisse für den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung, hieß es im Gesetzentwurf von SPD und Grünen. Diejenigen, die eine Schwangerschaft beenden wollten, würden genauso stigmatisiert wie Anbieter entsprechender Gesundheitsdienste und Helfer.