Entlastung in vier Stufen soll die Wirtschaft flott machen

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Die Wirtschaft soll wieder in Schwung kommen. Daher werde es jetzt „Schlag auf Schlag“ gehen, hatte Kanzler Friedrich Merz (CDU) nach dem Treffen des Koalitionsausschusses am Mittwoch angekündigt. Und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) liefert nun nach wenigen Tagen einen Gesetzentwurf, der Unternehmen steuerlich entlasten soll. Der „Investitionsbooster“ in Form erhöhter Abschreibungssätze, eine Senkung der Körperschaftsteuer von 2028 an und einige weitere Maßnahmen sollen die Wirtschaft mittelfristig um 17 Milliarden Euro im Jahr entlasten. Der Entwurf, der auf 25 Seiten sechs Einzelvorhaben umfasst, liegt der F.A.Z. vor. Dem Zeitplan zufolge soll ihn das Kabinett schon am Mittwoch beschließen.

Mit dem „Booster“ können Unternehmen bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens künftig wieder degressiv steuerlich abschreiben, und zwar mit 30 Prozent je Jahr, wenn diese zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft wurden. „Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen“, heißt es im Entwurf. Das Mittel einer degressiven, also beschleunigten Abschreibung, hatten schon die vergangen Regierungen angewandt – erst mit den Coronasteuerhilfen in Höhe von 25 Prozent, dann mit dem Wachstumschancengesetz der Ampel in Höhe von 20 Prozent, gültig bis Ende 2024. Im Regelfall der linearen Abschreibung wird der Gesamtwert von 100 Prozent in gleichen Jahresraten über die Nutzungsdauer verteilt.

Neue „Superarbschreibung“ für elektrische Firmenwagen

Nach Auslaufen dieses „Boosters“ soll dann 2028 die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 auf später zehn Prozent beginnen. Da sie in Stufen von einem Prozentpunkt je Jahr erfolgt, wird der niedrigere Zielwert aber erst 2032 erreicht, also deutlich nach der Wahl. Diese Schritte, so heißt es in Klingbeils Entwurf, sorgten für „in der Breite wirksame Liquiditätssteigerungen und langfristige Pla­nungs­sicherheit“ in steuerlicher Hinsicht. Außerdem helfe die niedrigere Körperschaftsteuer Unternehmen „ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit in einem global zunehmenden Standortwettbewerb zu erhalten“.

Daneben sieht Klingbeils Entwurf eine neue „Superabschreibung“ für elektrische Firmenfahrzeuge vor, um deren Einsatz zu fördern. Hier sollen Unternehmen im Anschaffungsjahr gleich 75 Prozent des Wertes steuerlich abschreiben können, sofern sie das Fahrzeug zwischen Juli 2025 und Ende 2027 kaufen. Dies soll auch für elektrische Nutzfahrzeuge wie Lastwagen und Busse gelten. Außerdem will Klingbeil, wie in der Koalition verabredet, die steuerliche Forschungsförderung erweitern.

Fachleute sehen in dem Paket indes keinen großen Durchbruch. Johanna Hey, angesehene Unternehmenssteuerrechtlerin der Universität Düsseldorf, nennt den „Investitionsbooster“ vielmehr „zag­haft“, wie sie im Gastbeitrag schrieb (F.A.Z. vom 20. Mai). Kein Investor lasse sich „in Deutschland nieder oder bleibt hier“, weil vorübergehend günstigere Abschreibungsregeln gelten. Und mit der bis 2032 gestreckten Steuersenkung sei „die Aussage verbunden, dass der Steuerstandort Deutschland keine Priorität zugunsten erfolgreicher Unternehmen setzt“, urteilt Hey.