Dass Frauen nach Fehlgeburten nun ein Recht auf Mutterschutz haben, bricht noch nicht das Tabu, mit dem das Thema bisher belegt ist. Aber das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt gegen die gesellschaftliche Sprachlosigkeit – und eine konkrete Hilfe für die vielen Frauen, die im Laufe ihres Lebens Fehlgeburten haben.
Offizielle Statistiken dazu gibt es zwar nicht. Aber der Berufsverband der Frauenärzte geht davon aus, dass etwa jede dritte Frau betroffen ist. Viele sind damit ohne großes Vorwissen konfrontiert, gerade dann, wenn sie zum ersten Mal schwanger sind. Für manche sind Fehlgeburten und ihre Folgen traumatisierend. Gleichzeitig enden viele Schwangerschaften unbemerkt, der Großteil der Fehlgeburten passiert in einer frühen Phase.
Das neue Gesetz begegnet den unterschiedlichen Fällen auf kluge Weise: indem es Schutz bietet, ohne Frauen zu zwingen, ihn in Anspruch zu nehmen. Und indem es Frauen je nach Zeitpunkt der Fehlgeburt unterschiedlich lange Pausen ermöglicht. Nicht alle individuellen Schicksale mögen dadurch angemessen berücksichtig werden, aber für die Mehrzahl der Frauen dürfte die Verbesserung spürbar sein.
Eine Gruppe von Frauen bleibt aber weiter besonders vulnerabel: die Selbständigen. Familienministerin Prien hat versprochen, auch ihren Schutz zu verbessern. Bleibt zu hoffen, dass die Betroffenen nicht allzu lange darauf warten müssen.