Die technischen Probleme bei den hessischen Ausländerbehörden für die Erteilung von Aufenthaltstiteln sind nach Angaben des Innenministeriums gelöst. „Wir können mitteilen, dass der Normalbetrieb wieder hergestellt ist“, erklärte eine Ministeriumssprecherin in Wiesbaden.
Die Panne hatte die Sicherheitsabfrage beim Landeskriminalamt betroffen. Diese liefen nun wieder korrekt ab, teilte die Sprecherin mit. Die Sicherheitsabfrage ist eine der Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis.
Rund 20.000 Sicherheitsabfragen aufgelaufen
Das Technikproblem entstand den Angaben zufolge durch Änderungen an einer Schnittstelle seitens des Bundesverwaltungsamtes, wo das Ausländerzentralregister angesiedelt ist. Die Panne wurde den betroffenen Ländern Mitte März mitgeteilt.
Während der Zeit, in der die Schnittstelle nicht funktionierte, seien rund 20.000 Anfragen aufgelaufen, erläuterte die Ministeriumssprecherin. Von diesen seien seit 28. Mai bereits knapp 5000 bearbeitet worden.
Behörden können wieder Aufenthaltstitel erteilen
Die Technikpanne hatte nach Angaben des Ministeriums keine Auswirkungen etwa auf die Fortführung eines Studiums oder einer Ausbildung gehabt, da Betroffene eine sogenannte Fiktionsbescheinigung erhalten hätten. Dieses Papier bestätigt ein vorläufiges Aufenthaltsrecht.
Nach Angaben der Ministeriumssprecherin sind voraussichtlich bis Ende kommender Woche alle wartenden Anfragen abgearbeitet. „Die hessischen Ausländerbehörden können dadurch mit der Erteilung von Aufenthaltstiteln und deren Ausgabe in den betroffenen Fällen beginnen.“