Bestimmte Personengruppen sind verpflichtet, sich gegen Masern impfen zu lassen. Lesen Sie, wen das betrifft und welche Nebenwirkungen auftreten können.
Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren und Erwachsenen können Masern schwere Folgen haben. Dazu zählen etwa Lungen- oder Mittelohrentzündung, starke Durchfälle oder, seltener, eine Entzündung des Gehirns. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, jedes Kind ab dem elften Lebensmonat gegen Masern impfen zu lassen.
Von 100 Kindern im Alter von 2 Jahren sind jedoch 23 nicht vollständig geimpft. Daher konnten die Masern bis heute nicht weltweit ausgerottet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten mindestens 95 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft sein. Nur dann kann eine sogenannte Herdenimmunität entstehen.
- Keine harmlose Kinderkrankheit: So gefährlich sind Masern
Herdenimmunität bedeutet: Es sind so viele Menschen geimpft, dass sich das Virus nicht weiter verbreiten kann – sodass auch nicht geimpfte Personen automatisch geschützt sind. Dieser Effekt ist insbesondere für Menschen von Bedeutung, für die eine Masernimpfung (noch) nicht infrage kommt. Dazu zählen zum Beispiel Säuglinge, Schwangere oder Personen mit einer Immunschwäche.
Um das Masernvirus einzudämmen, gilt seit 2020 für bestimmte Personengruppen laut Masernschutzgesetz eine Impfpflicht – so etwa für Kinder, die eine Kita, Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Mehr dazu lesen Sie weiter unten im Text.
Zur Masernimpfung verwenden Ärzte in Deutschland Kombinationsimpfstoffe. Diese schützen nicht nur gegen Masern, sondern auch gegen andere Erkrankungen. Zur Verfügung stehen
- die MMR-Impfung, die vor Mumps, Masern und Röteln schützt, und
- die MMRV-Impfung, welche vor Mumps, Masern, Röteln und Windpocken schützt.
Einen Einzelimpfstoff zum Schutz vor Masern gibt es in Deutschland derzeit nicht. Die Kombinationsimpfstoffe gelten insgesamt als ähnlich verträglich wie ein einzelner Impfstoff.
Der Impfstoff enthält abgeschwächte Masernviren. Die Impfung kann vorübergehend zu Impfreaktionen oder Nebenwirkungen führen, jedoch keine Masernerkrankung auslösen. Auch gibt es keine Hinweise darauf, dass nach der Schutzimpfung abgeschwächte Masernviren auf eine andere Person übertragen werden und bei ihr zu Masern führen können.
Die Masernimpfung ist für gesetzlich Versicherte kostenlos.
Für einen vollständigen Impfschutz gegen die Masern sind bei Babys und Kindern in der Regel zwei Teilimpfungen nötig.
Wenn Erwachsene die Masernimpfung nachholen wollen und nach 1970 geboren sind, erhalten sie hingegen nur einmalig einen MMR-Impfstoff. Es sei denn, sie sind in bestimmten Berufen tätig – etwa in der Pflege, einer medizinischen Einrichtung oder einer Schule. Dann werden ebenfalls zwei Teilimpfungen empfohlen.
Wer einmal die Masern hatte, erkrankt nie wieder daran. Ähnliches gilt auch für die Masernimpfung: Personen, die vollständig geimpft sind, sind lebenslang gegen das Virus immun. Das bedeutet, dass im Laufe des Lebens keine Masernauffrischung mit einem MMR-Impfstoff nötig ist.
Empfohlen wird, dass alle Babys im Alter von 11 bis 14 Monaten die erste von zwei Teilimpfungen erhalten – sofern aus gesundheitlichen Gründen nichts dagegen spricht. Die zweite Impfung sollte möglichst im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen. Grundsätzlich sollten zwischen beiden Impfungen mindestens vier Wochen liegen.
In bestimmten Fällen können Babys auch schon mit neun Monaten erstmals geimpft werden, etwa wenn sie demnächst eine Kita besuchen sollen. Eine frühere Impfung wird hingegen nicht empfohlen.
Kinder und Jugendliche, die bislang nur einmal oder gar nicht gegen Masern geimpft wurden, sollten die fehlende Impfung so rasch wie möglich nachholen.
Die Masernimpfung wird auch Erwachsenen empfohlen, die nach 1970 geboren sind und die
- nicht wissen, ob sie geimpft sind,
- nicht geimpft sind oder
- nur eine Impfdosis erhalten haben.
Das Robert Koch-Institut geht davon aus, dass Personen, die bis einschließlich 1970 geboren sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit schon einmal die Masern hatten. Daher wird eine Impfung nur Personen empfohlen, die nach 1970 geboren sind.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung seit dem 1. März 2020 für bestimmte Personengruppen eine Impfpflicht festgelegt. Sie müssen nachweisen können, dass sie ausreichend geimpft sind oder bereits die Masern hatten. Ziel ist es, die Masern durch diese Pflichtimpfung nach Möglichkeit auszurotten.
Die Impfpflicht gilt laut Masernschutzgesetz in Deutschland für Personen, die nach 1970 geboren, mindestens ein Jahr alt sind und die