Wann der Architekt auch mit Sonderfachplanern haftet

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FAZ+Haftung mit Sonderfachplanung :

Wie ein Architekt für Mängel haftet

Von

Friedrich-Karl Scholtissek

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Bauarbeiten: Ein Architekt kann im Fall von Mängeln auch mit dem Einsatz eines Sonderfachplaners haften.

Bauarbeiten: Ein Architekt kann im Fall von Mängeln auch mit dem Einsatz eines Sonderfachplaners haften.Frank Röth

Im Fall von Mängeln beim Hausbau sind die Sorgen groß. Auch mit Sonderfachplanern haftet oft der Architekt. Welche Ansprüche hat ein Bauherr gegenüber dem Gebäudeplaner?