Im Prozess gegen einen syrischen Arzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Angeklagten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Es stellte am Montag auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Durch die verurteilten Taten seien „neun Menschen schwer an Leib und Seele verletzt und zwei getötet“ worden, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Koller bei der Urteilsverkündung.
Das Gericht verkündete sein Urteil nach einem fast dreieinhalb Jahre andauernden Verfahren gegen den syrischen Arzt Alaa M., der sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten musste. Bei seiner Festnahme im Juni 2020 war er als Orthopäde in einer Klinik im nordhessischen Bad Wildungen tätig. In den Jahren 2011 und 2012 war er als Assistenzarzt in Militärkrankenhäusern in Homs und Damaskus eingesetzt.
M. soll Menschen, die sich im Zuge des Arabischen Frühlings an den Aufständen gegen das syrische Regime beteiligt hatten, gefoltert haben. Die Straftaten, die die Bundesanwaltschaft im Prozess als bewiesen angesehen hat, wurden belegt durch Aussagen von mehr als 50 Zeugen sowie zahlreichen Sachverständigen.
Die gravierendste lautet: Tötung eines Mannes, dem M., der sich zum Tatzeitpunkt in der Facharztausbildung zum Orthopäden und Unfallchirurgen befand, eine Spritze verabreicht haben soll, woraufhin der Mann vor den Augen von Mitinhaftierten starb. Weitere Tatvorwürfe lauten: Folter, unter anderem durch das Übergießen von Körperteilen mit brennbaren Flüssigkeiten und dem anschließenden Anzünden, was zu Verbrennungen führte. In zwei Fällen soll dabei der Genitalbereich betroffen gewesen sein, unter anderem bei einem etwa 14 Jahre alten Jungen. Darüber hinaus habe M. die Korrektur einer Beinfraktur vorgenommen, ohne dass dem Patienten zunächst Narkosemittel in ausreichender Dosierung verabreicht worden sei. Dafür habe er sich später gegenüber Kollegen gebrüstet.