Kartellamt fordert DFL zu Nachbesserungen der 50+1-Regel auf

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Es geht vor allem um die Werksklubs

Kartellamt setzt DFL unter Druck

16.06.2025 – 11:59 UhrLesedauer: 2 Min.

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Die Deutsche Fußball Liga beschäftigt sich seit Jahren mit der 50+1-Regel. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-bilder)

Bei der langjährigen juristischen Klärung von Ausnahmeregelungen im deutschen Profifußball ist ein Ende in Sicht. Zuvor müssen die DFL und einige Vereine aber nachbessern.

Die 50+1-Regel in der Bundesliga steht weiter im Fokus. Zwar hat das Bundeskartellamt keine grundsätzlichen Einwände gegen die Investorenbremse im deutschen Profifußball, dennoch sieht die Behörde Verbesserungsbedarf. In einer am Montag veröffentlichten vorläufigen Bewertung verweist das Kartellamt auf rechtliche Risiken – insbesondere im Hinblick auf Ausnahmeregelungen und unterschiedliche Handhabung bei bestimmten Klubs.

Die DFL sei gut beraten, die Anwendung der Regel zu präzisieren, um ihre Zukunft rechtssicher zu gestalten. Konkret geht es um Sonderfälle wie Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg, die Mitgliederstruktur bei RB Leipzig sowie interne Weisungsfragen bei Hannover 96. Das DFL-Präsidium will sich zügig mit den Empfehlungen befassen und einen Kompromissvorschlag erarbeiten, der unter den 36 Profiklubs mehrheitsfähig ist.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte: “Die DFL muss unseres Erachtens für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei und konsequent anwenden.” Er nannte drei zentrale Punkte: Erstens müsse bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga der Zugang zur Mitgliedschaft offen sein, um Fan-Mitbestimmung zu gewährleisten. Speziell bei RB Leipzig wurde infrage gestellt, ob der e. V. dort “hinreichend offen” für stimmberechtigte Neumitglieder sei.

Zweitens müssten die Grundsätze der 50+1-Regel auch bei vereinsinternen Abstimmungen gelten. Aufhänger hier ist der Zwist um das Abstimmungsverhalten des damaligen Hannover-96-Geschäftsführers Martin Kind beim DFL-Investorendeal.

Drittens sei eine Überarbeitung der Bestandsschutzregeln für ehemalige Förderklubs notwendig, da die europäische Rechtsprechung mittlerweile strengere Maßstäbe anlege. Dies betrifft die Werksklubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg.

Die DFL, Klubs und Investoren haben nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Danach will das Bundeskartellamt die Empfehlungen abschließend formulieren und das Verfahren beenden. Mundt stellte klar: “Wir führen kein Verfahren gegen die DFL. Die DFL ist mit dem Anliegen an uns herangetreten, eine fundierte Einschätzung dieser schwierigen sportkartellrechtlichen Fragestellung zu erhalten.” Die Umsetzung der Hinweise liege allein bei der DFL.

Im Kern der 50+1-Regel steht, dass der Mutterverein stets die Stimmenmehrheit in einer ausgelagerten Profiabteilung halten muss. Der Prüfprozess des Kartellamts geht auf eine Initiative der DFL aus dem Juli 2018 zurück. Im März 2023 hatte die Liga zusätzliche Verpflichtungszusagen eingereicht, um eine abschließende Bewertung zu ermöglichen.