Was tun, wenn die Grundsteuererklärung nur digital abgegeben werden kann, aber ein Bürger keinen Internetanschluss hat? Wenn die Bahncard nur noch digital verkauft wird? Das Deutschlandticket nur über Onlinebanking zu bezahlen ist, über das man nicht verfügt? Auf solche Probleme haben am Dienstag die Bürgerbeauftragten der Bundesländer bei einem Treffen in Erfurt hingewiesen.
Gerade bei den verpflichtend digitalen Grundsteuererklärungen habe es viele Beschwerden gegeben, weil sich Bürger überfordert fühlten, sagte Thüringens Bürgerbeauftragter Kurt Herzberg. „Es muss immer auch die Möglichkeit zum direkten Dialog, zur Nachfrage und unmittelbaren Klärung geben“, forderte er. Die Bürgerbeauftragten seien besorgt, dass Menschen, die nicht digital agieren könnten, „ausgegrenzt, benachteiligt oder diskriminiert werden“.
Bürger müssten wieder Zugang zu öffentlichen Verwaltungsgebäuden haben, „ohne dass man ständig auf die notwendige Onlineterminierung hingewiesen wird“, sagte Beate Böhlen, Beauftragte von Baden-Württemberg. Es müsse möglich sein, analog einen Termin zu vereinbaren, „ohne dass man ohne Ergebnis weggeschickt wird“. Wenn Bürger keinen analogen Zugang zur Verwaltung mehr hätten, käme das einer Verweigerung staatlicher Leistungen gleich.
Die Beauftragten betonten, dass die Digitalisierung der Verwaltung notwendig sei, damit der Staat seine Aufgaben in Zukunft noch erfüllen könne. Wichtig sei dafür eine „digitale Gesamtarchitektur“ der Verwaltung. In der Kooperation der Länder gebe es viel zu verbessern. So geschehe etwa die Datenübermittlung zur Ausstellung eines neuen Führerscheins teilweise noch über Briefpost.
Der Bund könne die Länder zwar nicht anweisen, eine bestimmte Software zu benutzen. Wenn er aber die Einführung bezahle, werde es angenommen. „Man muss es über das Geld lösen“, sagte der Berliner Bürgerbeauftragte Alexander Oerke. Bürgerbeauftragte gibt es in sechs Bundesländern, nämlich Berlin, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.