DFB muss Geldstrafe zahlen: Urteil im “Sommermärchen”-Prozess

8

Strafe für den DFB

Gericht gibt Urteil im “Sommermärchen”-Prozess bekannt

25.06.2025 – 10:08 UhrLesedauer: 1 Min.

Im Oktober 2015 begannen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt in der “Sommermärchen”-Affäre. Nun gibt es ein Urteil.

Der DFB muss wegen Verfehlungen früherer Spitzenfunktionäre im sogenannten “Sommermärchen”-Skandal 130.000 Euro Strafe zahlen. Das Landgericht Frankfurt am Main fällte das Urteil am Mittwoch zum Abschluss des seit März 2024 laufenden Prozesses um dubiose Geldflüsse rund um die WM 2006.

Das Gericht sieht eine Steuerhinterziehung als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldbuße in Höhe von 270.000 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt.

Von den anfangs drei Beschuldigten saß in der finalen Phase des Prozesses niemand mehr auf der Anklagebank. Die Verfahren gegen die drei ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wurden gegen die Zahlung von Geldstrafen eingestellt. Zwanziger musste 10.000 Euro zahlen, Niersbach 25.000 Euro, Schmidt 65.000 Euro.