So wollen CDU und CSU Millionen Arbeitnehmer entlasten

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Das Steuergesetz der schwarz-roten Koalition zur Stimulierung der privaten Investitionstätigkeit ist so gut wie unter Dach und Fach, nachdem der Bund einen für ihn teuren Kompromiss mit den Ländern eingegangen ist. Damit kann die Arbeit an dem nächsten Entlastungspaket beginnen. Dieses Mal sollen die Arbeitnehmer davon profitieren.

Stichworte sind: Aktivrente, steuerfreie Überstundenzuschläge, Prämie für Teilzeitaufstocker, Arbeitstagepauschale. Das alles soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Über den Sommer soll der Gesetzentwurf abgestimmt werden. Grundsätzlich haben Union und SPD das Maßnahmenbündel im Koalitionsvertrag verabredet. Aber entscheidende Details müssen noch geklärt werden. Die Finanzpolitiker der Unionsfraktion haben dafür nun Eckpunkte entwickelt. Darüber kann der von den Parteispitzen von CDU, CSU und SPD gebildete Koalitionsausschuss auf seinem nächsten Treffen Anfang Juli beraten.

Nach dem steuerlichen Investitionsprogramm zur Stärkung der Wirtschaft ist es nach den Worten von CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler geboten, sich den Arbeitnehmern zuzuwenden. „In Zeiten von Fachkräftemangel und wirtschaftlicher Unsicherheit wollen wir gezielt Anreize setzen, damit sich Leistung weiterhin lohnt“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion der F.A.Z. Die geplanten Maßnahmen bezeichnete er als zentrales Signal an Millionen Beschäftigte in unserem Land: „Wer mehr arbeitet, soll spürbar mehr davon haben.“

Arbeit im Alter soll attraktiver werden

Mit der Aktivrente will die Koalition es attraktiver machen, im Alter zu arbeiten. Wer das Rentenalter erreicht und weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Dafür soll ein eigener Freibetrag in der Einkommensteuer geschaffen werden. Nach den Unions-Eckpunkten würde er zusätzlich zum Grundfreibetrag gelten. Weiter heißt es: „Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Freibetrags: 1. Erreichen der gesetzlichen Regel-Altersgrenze und 2. Bezug einer Altersversorgung. Auch besonders langjährig gesetzlich Versicherte sollen den Freibetrag beanspruchen können.“ Das klingt, als wenn der neue Freibetrag an das Erreichen der Regelaltersgrenze gekoppelt werde. Aber auf Rückfrage hieß es erläuternd aus der Unionsfraktion: „Wer die 45 Jahre voll hat (besonders langjährig Versicherter), kann schon heute abhängig vom Geburtsjahrgang eine Altersrente beziehen und soll künftig auch grundsätzlich in diesen Fällen in den Genuss der Aktivrente kommen können.“

Zudem sollen die Aktivrentner nach den Vorstellungen der Finanzpolitiker von CDU und CSU keine eigenen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichten. Damit das Weiterarbeiten beim bisherigen Arbeitgeber möglich ist, wollen die Unionspolitiker „das Vorbeschäftigungsverbot aufheben und dadurch befristetes Weiterarbeiten ermöglichen“. Der neue Freibetrag soll für alle Einkünfte aus selbständiger und nicht-selbständiger Arbeit gelten. „Hierzu muss bei Selbständigen und Unternehmern eine gesetzliche Typisierung gefunden werden, wann die aktive Tätigkeit beendet ist.“ Gestaltungen und nicht bezweckte Mitnahmeeffekte müssten vermieden werden.

Ein Anreiz zur Mehrarbeit verspricht sich die Koalition auch von der Steuerfreiheit für Überstunden, die über die Vollzeitarbeit hinausgehen. „Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten“, formulieren die CDU/CSU-Finanzpolitiker. Die geplante Ausnahme im Einkommensteuergesetz soll sich an der bestehenden Steuerfreiheit für Nachtarbeitszuschläge orientieren.

Wer heute in Teilzeit arbeitet, soll mit einem steuerlichen Anreiz motiviert werden, mehr zu arbeiten. Doch wie kann man sich das vorstellen? In der Union denkt man sich das so: „Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber an seine teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Gegenzug für die dauerhafte Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit gewährte Leistungen (Sachbezüge oder Zuschüsse), soweit sie 225 Euro je Stunde und insgesamt 4500 Euro nicht übersteigen.“ Auch wenn es etwas verquast formuliert ist, könnten diese Prämien Mehrarbeit attraktiv machen. Um Missbrauch zu verhindern, planen CDU und CSU folgenden Passus: „Eine dauerhafte Erhöhung der Arbeitszeit liegt vor, wenn die Erhöhung einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten umfasst.“

Damit nicht genug: Die Pendlerpauschale soll, wie versprochen, zum Jahreswechsel vom ersten Kilometer an auf 38 Cent erhöht werden. Zugleich oder später, das bleibt unklar, soll sie mit der Homeoffice-Pauschale und den Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in einer Arbeitstagepauschale aufgehen. Damit gäbe es einen Betrag je Tag. Die tatsächlichen Aufwendungen spielten keine Rolle.

Angaben zur Höhe macht die Union nicht. Sie verweist nur auf die Expertenkommission „bürgernahe Einkommensteuer“. Bei ihr war von sechs Euro je Tag die Rede – für extreme Fälle wie Fernpendler hatte sie eine Zusatzregelung ins Spiel gebracht. Mit sechs Euro und 220 Arbeitstagen käme man auf 1320 Euro, das wären 90 Euro mehr als mit dem geltenden Arbeitnehmerpauschbetrag.