Im Streit um die Nutzung fremder Daten zum Training künstlicher Intelligenz (KI) können zwei Betreiber von KI-Chatbots wichtige Gerichtsurteile für sich verbuchen. In der Nacht zum Donnerstag hat ein Bundesgericht in San Francisco die Klage mehrerer Autoren gegen Meta wegen angeblicher Verletzung ihrer Urheberrechte abgewiesen.
In seinem Urteil betonte Richter Vince Chhabria, dass die Kläger „falsche Argumente“ vorgebracht und insbesondere keinen Nachweis zur Unterstützung der behaupteten Rechtsverletzungen erbracht hätten. Allerdings handele es sich um einen Einzelfall. „Dieses Urteil steht nicht für die Behauptung, dass die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials durch Meta zum Training seiner Sprachmodelle rechtmäßig ist“, heißt es in dem Urteil, das in Amerika viel Beachtung findet (Az. 3:23-cv-03417).
Prominente Kläger
Unter den Klägern finden sich prominente Namen, etwa die Komikerin Sarah Silverman oder Autoren wie Ta-Nehisi Coates oder Jacqueline Amanda Woodson. Ihre Anwälte teilten nach der Entscheidung ihren großen Unmut mit. Zwar habe die Justiz anerkannt, dass KI-Unternehmen grundsätzlich gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie „urheberrechtlich geschützte Werke in ihre Modelle einspeisen, ohne die Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber einzuholen oder für sie zu bezahlen“, doch die Entscheidung sei zugunsten des Tech-Konzerns ausgefallen. Dabei sei unbestritten, dass Meta in der Vergangenheit urheberrechtlich geschützte Werke „in beispielloser Weise raubkopiert“ habe: „Wir sind mit dieser Schlussfolgerung nicht einverstanden.“
Meta, dessen jüngste Version des KI-Sprachmodells Llama 4 erst vor wenigen Wochen erschien, begrüßte dagegen die Entscheidung. In einer Erklärung des Konzerns heißt es, die faire Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material sei ein wichtiger rechtlicher Rahmen für den Aufbau dieser transformativen Technologie.
„Fair use“ in der Kritik
Damit verweist Meta auf die „Fair-Use“-Doktrin, auf die sich viele amerikanische Tech-Konzerne und Betreiber von KI-Chatbots berufen. Sie gestattet die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials zu Bildungs- oder Forschungszwecken. Kritiker weisen indes darauf hin, dass eine kommerzielle Nutzung, wie im Fall Metas, dann ausgeschlossen sein müsse.
Binnen weniger Tage ist es die zweite empfindliche Niederlage für die Urheber vor Gericht. Zu Wochenbeginn hatte das KI-Unternehmen Anthropic, das Betreiber des Chatbots Claude ist, eine erhebliche Verkürzung einer Urheberrechtsklage gegen sich erreicht.
Zudem bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung von Anthropic, wonach das KI-Datentraining mit urheberrechtlich geschützten Büchern jedenfalls dann möglich ist, wenn die Werke vorher legal erworben worden sind (Az. C 24-05417 WHA).