Bundestag beschließt besseren Schutz für Bundesverfassungsgericht

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Der Bundestag hat für eine Änderung des Grundgesetzes zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor demokratiefeindlichen Kräften beschlossen. Abgeordnete von SPD, Union, Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke stimmten dem Vorhaben am Donnerstag zu. Der Entwurf erreichte in dritter Lesung die erforderliche Mehrheit, wie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki mitteilte. 600 Abgeordnete votierten dafür, 69 Parlamentier stimmten in namentlicher Abstimmung gegen die Änderung.

Zuvor beriet der Bundestag mehrere Stunden lang über die Änderung. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser warb dabei für die von SPD, Union, FDP und Grünen gemeinsam vorgeschlagene Reform. Die Verankerung der zentralen Regelungen zu Struktur und Arbeitsweise des Gerichts im Grundgesetz seien wichtig, „damit die Erzfeinde der Demokratie keine Chance haben”, sagte die SPD-Politikerin in der abschließenden Debatte zu dem Gesetzesvorhaben. Denn wenn Autokraten an die Macht kämen, machten sich diese meist gleich daran, den Rechtsstaat zu „entkernen”. Das Verfassungsgericht sei oft ihr erstes Ziel.

Konstantin von Notz (Grüne) attackierte in seiner Rede die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). „Ihre Russland-Nähe ist unerträglich”, rief er den Abgeordneten der AfD-Fraktion zu.

Der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi warf den beteiligten Parteien vor, sich als „die wackeren Verteidiger des Rechtsstaats gegen die böse AfD” darzustellen. Diese Realität existiere aber „wie im Märchen” nicht. Die anderen Parteien wollten das Gericht vielmehr „weiter unter sich aufgeteilt halten”, sagte Jacobi.

Die Reform sieht vor, dass die Zahl der Senate und ihre Besetzung mit jeweils acht Richtern sowie weitere Strukturvorgaben im Grundgesetz festgeschrieben werden. Damit will man verhindern, dass diese Regeln mit einfacher Mehrheit geändert werden können. Denn für eine Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.

Vorgesehen ist in dem Gesetzentwurf zudem ein Ersatzwahlmechanismus für die Richterwahl. Falls keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, kann das Wahlrecht vom Bundestag auf den Bundesrat übergehen und umgekehrt. Der Bundesrat muss dem Gesetzesvorhaben noch zustimmen.