Das Berufsrecht der Rechtsanwälte (BRAO) sieht ein „Fremdbesitzverbot“ in Form externer Gesellschafter an Rechtsanwaltsgesellschaften vor. An diesem Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an Anwaltskanzleien hält der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest. Es sei gerechtfertigt, um die „Unabhängigkeit der Rechtsanwälte zu gewährleisten“, bekräftigte die Große Kammer am Donnerstag in einem Grundsatzurteil. Die Beschränkung gehe nicht über das hinaus, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich sei (Az. C-295/23).