DFG rügt frühere Kieler Universitätspräsidentin Simone Fulda

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Während die Universität Frankfurt das Verfahren gegen die frühere Präsidentin der Christian-Albrechts-Universität in Kiel, Simone Fulda, wegen Geringfügigkeit eingestellt hat, hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) nun klare Konsequenzen aus wissenschaftlichem Fehlverhalten gezogen.

Der Hauptausschuss der DFG hat sowohl gegen Simone Fulda als auch gegen Klaus-Michael Debatin vom Universitätsklinikum Ulm eine schriftliche Rüge ausgesprochen. Außerdem verhängte er gegen Fulda einen Ausschluss von der Antragsberechtigung von einem Jahr. Fulda war wegen der Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens damals von ihrem Amt als Präsidentin in Kiel zurückgetreten.

Die DFG hat mit diesem Beschluss die Untersuchung zu den Vorwürfen gegen von ihr geförderte Publikationen beendet. Fulda und Debatin waren unzulässige Duplikate und andere Manipulationen von Abbildungen in insgesamt mehr als 25 Publikationen seit den neunziger Jahren vorgeworfen worden, an denen die Mediziner gemeinsam und teilweise auch mit anderen Wissenschaftlern beteiligt waren.

Die DFG hatte um den Jahreswechsel 2023/24 davon erfahren. Zunächst hat sich damals die Geschäftsstelle im Rahmen einer Vorprüfung damit beschäftigt. Eine der bemängelten Publikationen von Fulda und fünf von Debatin waren nicht von der DFG gefördert worden. Im Anschluss daran hat sich der Ausschuss zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter Leitung der DFG-Generalsekretärin auf der Grundlage mehrerer gutachterlicher Stellungnahmen, sowie persönlicher Anhörungen Fuldas und Debatins mit den Vorwürfen befasst.

Insgesamt wurden nach Angaben der DFG elf Publikationen Fuldas aus den Jahren 2001 bis 2019 untersucht. In einer Publikation war sie Erstautorin, an weiteren zehn als Mitautorin beteiligt. „Der Ausschuss stellte fest, dass davon acht Publikationen objektiv fehlerbehaftet sind“, teilte die DFG mit. Debatin war an neun der untersuchten Publikationen als Mitautor beteiligt, bei sechs stellte der Ausschuss objektiv belegte Fehler fest.

Es waren Abbildungen entweder unerlaubt dupliziert oder durch die Einsetzung einzelner Teile verändert worden, um wissenschaftliche Ergebnisse zu belegen. Bei drei überprüften Publikationen erwiesen sich die Vorwürfe als objektiv unbegründet. Bei beiden Autoren war darüber hinaus grobe Fahrlässigkeit festgestellt worden. Ihre Stellungnahmen konnten den Hauptausschuss nicht überzeugen.