Schmerzmittel-Alternative: Institut warnt vor Kratom

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Wer herkömmliche Schmerzmittel nicht verträgt oder meiden will, sucht mitunter nach pflanzlichen Alternativen. Vor einem Produkt wird derzeit gewarnt.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt aktuell vor der Einnahme von Kratom. Das Mittel wird häufig als pflanzliche Alternative gegen Entzündungen, Husten, Angst, Depressionen und weitere Krankheiten beworben. In Deutschland lässt es sich als Pulver, Kapsel oder Tee unkompliziert im Internet bestellen.

Doch eine Zulassung als Arzneimittel existiert hierzulande nicht, betont das BfArM. Mehr noch: Dem Institut zufolge weisen Tier- und Humanstudien darauf hin, dass Kratom möglicherweise zu Nervenschäden, Abhängigkeit und Schäden an Leber und Niere führen könnte. Zudem gebe es “Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom”. Die genauen Ursachen und Zusammenhänge werden derzeit untersucht, erklärt das Insitut zum Anlass der Warnung.

Kratom stammt aus den Blättern des Kratombaums (Mitragyna speciosa), der in Südostasien wächst. Die Blätter enthalten psychoaktive Substanzen wie Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin, die an Opioidrezeptoren im Gehirn binden. Je nach Dosierung wirkt Kratom unterschiedlich: In geringen Mengen soll es anregend sein und Energie verleihen, in höheren Dosen eher beruhigend und schmerzlindernd wirken.

Die Wirkung setzt meist innerhalb weniger Minuten ein und hält einige Stunden an. Die genaue Dosis ist jedoch schwer zu kontrollieren, da die Konzentration des Wirkstoffs in den Blättern stark schwanken kann. Manche Anbieter erhöhen zudem die Wirkstoffmengen, sodass die Wirkung unvorhersehbar wird.

Die Sicherheit von Produkten mit Kratom ist nicht belegt. Es können unter anderem folgende Nebenwirkungen auftreten:

In seltenen Fällen kann Kratom sogar schwere Vergiftungen oder tödliche Komplikationen verursachen. Besonders gefährlich wird es, wenn Kratom gleichzeitig mit anderen Medikamenten oder Drogen eingenommen wird.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte betont, dass Kratom in Deutschland aktuell weder als Arzneimittel noch als Lebensmittel zugelassen ist. Die Expertenkommission, die sich mit der Einstufung solcher Stoffe beschäftigt, prüft derzeit, wie Kratom-Produkte rechtlich einzuordnen sind.

Wenn ein Produkt damit wirbt, Krankheiten zu behandeln oder Beschwerden zu lindern, zählt es rechtlich als Arzneimittel – dafür braucht es zwingend eine Zulassung. Ohne diese Genehmigung darf Kratom hierzulande nicht verkauft werden.

Ausnahmen gelten laut Arzneimittelgesetz nur für traditionelle pflanzliche Mittel, wenn ihre medizinische Anwendung seit mindestens 30 Jahren belegt ist – davon 15 Jahre im Europäischen Wirtschaftsraum. Für Kratom existiert ein solcher Nachweis bisher nicht.

Die Überwachung des Arzneimittelhandels liegt in Deutschland bei den Landesbehörden. Einige Bundesländer haben laut BfArM bereits Maßnahmen eingeleitet, um den Verkauf nicht zugelassener Kratom-Produkte zu stoppen. Gerade wenn Anbieter gesundheitsbezogene Aussagen machen, können die Behörden einschreiten und notfalls beim BfArM eine offizielle Entscheidung zur Zulassungspflicht beantragen.