Frankreich stellt Verfahren zur Maskenaffäre ein

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Frankreichs Maskenaffäre hat keine strafrechtlichen Folgen für die verantwortlichen Minister. Das meldete die französische Presse am Montag übereinstimmend. Für Versäumnisse und Fehlentscheidungen während der Covid-19-Pandemie müssen sich die früheren Gesundheitsminister Agnès Buzyn (2017-2020) und Olivier Véran (2020-2022) sowie Premierminister Edouard Philippe (2017-2020) nicht vor Gericht verantworten. Der Gerichtshof der Republik, ein Sondergericht für Straftaten von Regierungsmitgliedern, die während der Amtsausübung begangen wurden, will das vor fünf Jahren eröffnete Verfahren einstellen. Gegen die drei Politiker war wegen des Verdachts der „Gefährdung des Lebens anderer“ und „unterlassener Hilfeleistung“ während der Pandemie ermittelt worden. Dabei ging es insbesondere um den Vorwurf, dass die Gesundheitsbehörden nicht den eigentlich vorgeschriebenen Vorrat an Masken angelegt hatten und bei Ausbruch der Pandemie die Knappheit geleugnet wurde.

Das Management der Maskenvorräte wurde von den Ermittlern als „katastrophal“ bezeichnet. Bis Ende 2019 habe es mehr als 50 Vermerke und Berichte an die zuständigen Behörden gegeben, wonach die Maskenvorräte aus Kostengründen weit unter die eigentlich vorgeschriebene Reserve gefallen waren. Die Krisenpläne sahen den Vorrat von mindestens einer Milliarde Stück vor. Doch bei Ausbruch der Pandemie waren nur 65,9 Millionen Masken vorrätig. Die Regierung entschied sich, die Knappheit zu vertuschen und den Vorrat an FFP2-Masken ausschließlich für das Krankenhauspersonal zu reservieren. Niedergelassene Ärzte und Krankenschwestern wurden nur mit chirurgischen Masken versorgt.

Mangel und Verzögerungen bei Lieferungen befeuerte Misstrauen

Die Regierungssprecherin behauptete wider besseres Wissen, dass medizinische Masken zum Schutz der Bevölkerung nicht notwendig seien. Polizisten wurde in einer ersten Phase verboten, Masken zu tragen, da nicht genügend Vorräte vorhanden waren. Der Mangel und Verzögerungen bei den Lieferungen befeuerten das Misstrauen im Land. Regionalratspräsidenten gaben ohne Absprache mit dem Zentralstaat ihre eigenen Bestellungen auf.

Anders als in Deutschland stehen die hohen Ausgaben für die Maskenbeschaffung im Ausland nicht im Fokus der Kritik. Frankreich hatte im Jahr 2020 für 5,9 Milliarden Euro Masken im Ausland gekauft, 84 Prozent davon in China. Versuche, die eigene Produktion anzukurbeln, brauchten mehr Zeit. Frankreich war sehr früh von der Pandemie betroffen. Im Elsass und im Großraum Paris entstanden frühzeitig Cluster. Bis zum 20. Juli 2020 wurden bereits 32.000 Todesfälle verzeichnet. Insgesamt starben in Frankreich 170.000 Menschen an den Folgen der Corona-Pandemie.

Generalstaatsanwalt Rémy Heitz kam zu der Schlussfolgerung, dass die Regierung zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ergriffen hätten, die eine „vorsätzliche Unterlassung“ ausschließen. Die drei Verantwortungsträger hätten auch nicht gegen eine besondere Sorgfalts- oder Sicherheitspflicht verstoßen. Ein Straftatbestand liege nicht vor. Die gerichtliche Aufarbeitung ist damit nicht abgeschlossen. Es sind noch Sammelklagen gegen Verantwortliche der französischen Gesundheitsbehörden anhängig.