Der Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat am Dienstag Haftbefehle gegen den Taliban-Führer Haibatullah Akhundzada und den Justizminister des Regimes, Abdul Hakim Haqqani, erlassen. Es bestünden hinreichende Gründe für die Annahme, dass die von beiden verantwortete geschlechtsspezifische Verfolgung von Mädchen, Frauen und anderen Personen, die nicht mit der Genderpolitik der Taliban konform seien, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstelle, teilte der Gerichtshof auf seiner Website mit. Das gelte auch für die politische Verfolgung von Personen, die als „Verbündete von Mädchen und Frauen“ gelten.
Die Vorverfahrenskammer II habe befunden, dass die Taliban eine Regierungspolitik umgesetzt hätten, die zu schweren Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten der afghanischen Zivilbevölkerung geführt habe, die mit Mord, Inhaftierung, Folter, Vergewaltigung und Verschwindenlassen verbunden gewesen seien.
Haftbefehle bleiben vorerst unter Verschluss
So hätten sie Mädchen und Frauen durch Dekrete und Erlasse etwa ihres Rechts auf Bildung, Bewegungs-, Meinungs-, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit beraubt. Darüber hinaus stellte die Kammer fest, dass auch Personen, die als Gegner dieser Politik wahrgenommen wurden, von den Taliban ins Visier genommen wurden.
Die Kammer habe entschieden, dass die Haftbefehle zum Schutz von Opfern und Zeugen sowie zum Schutz des Verfahrens vorerst unter Verschluss bleiben sollten. Man sei jedoch der Auffassung, dass die öffentliche Bekanntmachung der Haftbefehle dazu beitragen könne, die weitere Begehung dieser Straftaten zu verhindern.
Bereits im Januar hatte der damalige Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshof, Karim Khan, erklärt, es bestehe der begründete Verdacht, dass Akhundzada und Haqqani strafrechtlich für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Verfolgung aus Gründen des Geschlechts verantwortlich seien. Unter anderem ist es Mädchen über 12 Jahren in Afghanistan verboten, eine Schule zu besuchen. Auch Universitäten wurden für Frauen geschlossen. Frauen dürfen bestimmte Berufe nicht ausüben, dürfen nur in Anwesenheit eines männlichen Angehörigen reisen und müssen ihr Gesicht und Körper bedecken.