Kai-Uwe Steck muss 1,1 Millionen Euro zahlen

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Innerhalb weniger Wochen hat sich die deutsche Strafjustiz abermals mit Kai-Uwe Steck beschäftigt, einer der zentralen Figuren im deutschen Cum-ex-Skandal. Am Dienstnachmittag verkündete der erste Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dass der Rechtsanwalt als Einziehungsbeteiligter eines früheren Cum-ex-Strafverfahrens 1,1 Millionen Euro an den hessischen Fiskus zahlen muss.

Dabei handele es sich um einen Teil des Tatlohns, den ein schon rechtskräftig verurteilter Angeklagter erhalten und auf Steck verschoben habe, teilte der Bundesgerichthof mit. Seine Revision blieb damit ohne Erfolg (Az. 1 StR 58/24).

Früheres Urteil gegen Hanno Berger

In dem Ausgangsverfahren war Stecks langjähriger Förderer und einstiger Geschäftspartner Hanno Berger im Mai 2023 vom Landgericht Wiesbaden wegen schwerer Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Cum-ex-Handel zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Zugleich ordnete das Landgericht Wiesbaden die Einziehung von 1,1 Millionen Euro aus dem Vermögen des Angeklagten an.

Über Cum-Ex-Geschäfte verschoben Investoren, Leerverkäufer und Banken Aktien mit und ohne Dividendenanspruch hin und her, um sich eine Steuer, die nur einmal angerechnet werden kann, mehrfach von den Finanzämtern erstatten zu lassen. Dem Fiskus entstand zwischen 2006 und 2011 nach Berechnungen des Mannheimer Finanzwissenschaftlers Christoph Spengel ein Schaden von mindestens 7,2 Milliarden Euro.

Hanno Berger, Konstrukteur vieler Cum-ex-Deals, sitzt seine Haftstrafe in einem hessischen Gefängnis ab.
Hanno Berger, Konstrukteur vieler Cum-ex-Deals, sitzt seine Haftstrafe in einem hessischen Gefängnis ab.dpa

Der Bundesgerichtshof verwarf im vergangenen November eine Revision von Berger gegen das frühere Urteil aus Wiesbaden. Allerdings ließen die Bundesrichter in Karlsruhe damals offen, was mit der Einziehung von Taterträgen passieren sollte.

Dabei ging es um Gewinne, die Berger aus dem Geschäft mit den Steuerhinterziehungen an seinen Kompagnon Steck weitergeleitet hatte. Doch zu einer finalen Aussage sah sich der Strafsenat im Herbst 2024 außerstande, sie könnte eine Entscheidung über andere Rechtsfolgen der Tat unangemessen verzögern, betonten die Richter in ihrem Beschluss.

„50 Millionen Euro mit Cum-ex verdient“

Denn nur wenigen Monate später musste der Bundesgerichtshof über die Revision des Einziehungsbeteiligten Steck entscheiden. Der hatte sich im Gegensatz zu seinem Mentor Berger ab 2016 dazu entschieden, mit den Strafverfolgern zu kooperieren. In früheren Interview erzählte der mittlerweile 53 Jahre alte Rechtsanwalt, er habe mit der jahrelangen Beratung rund um die Aktienkreisgeschäfte zulasten der Staatskasse etwa 50 Millionen Euro verdient. Davon muss der in der Schweiz lebende Steck nun 1,1 Millionen Euro an das Finanzamt Darmstadt zurückzahlen.

Wie viel Geld Steck, der inzwischen eine Unternehmensgruppe in Zürich und Dubai aufgebaut hat, weiterhin besitzt, ist unklar. In den vergangenen Jahren musste er jedenfalls viel Geld für Strafverteidiger und Prozessanwälte aufwenden. Dass er die rund 1,1 Millionen Euro aktuell nicht an den Staat zahlen kann, wurde schon in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof im Mai deutlich. Das Geld stehe seinem Mandanten derzeit nicht zur Verfügung, gab sein Strafverteidiger Gerhart Strate im Sitzungssaal in Karlsruhe zu.

Bewährungsstrafe in Bonn

Erst Anfang Juni hatte eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bonn Steck wegen schwerer Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Deren Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zugleich ordneten die Richter in Bonn die Einziehung von mehr als 23,6 Millionen Euro aus Stecks Vermögen an. Davon hatte der Angeklagte schon im Vorfeld rund elf Millionen Euro an den Fiskus zurückgezahlt.

In ihrer Strafzumessung würdigte die Strafkammer mehrfach die immensen Aufklärungsbeiträge des langjährigen Kronzeugen der Staatsanwaltschaft Köln. Dennoch sorgten das milde Urteil und insbesondere die fehlende Anordnung eines Berufsverbots für den Rechtsanwalts unter Prozessbeobachtern und ehemaligen Geschäftspartnern von Steck für große Verwunderung.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft Köln, die eine deutlich härtere Strafe für Steck gefordert hatte, als auch seine Verteidiger legten Revision zum Bundesgerichtshof ein. Das höchste deutsche Strafgericht wird sich jedoch frühestens im kommenden Jahr mit dem Fall befassen.