Verbaucherschützer warnen vor falschen Rabattversprechen

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Von Dienstag bis Freitag laufen die Amazon Prime Days, eine jährliche Rabattaktion des Versandhändlers. In dieser Zeit lockt der Marktführer des Onlineshoppings mit Preisnachlässen – und erwartet besonders viele Bestellungen. Die Prime Days zählen zu den umsatzstärksten Tagen des US-Giganten. Ausgerechnet von Dienstag an muss Amazon aber mit einem Streik zurechtkommen.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver­di ruft die Beschäftigten des Amazon-Standorts in Rheinberg in Nordrhein-Westfalen von Dienstagnacht bis Freitagmorgen zum Streik auf. Laut Mitteilung sei dies eine gezielte Maßnahme anlässlich der Prime Days.

Verdi fordert von dem Onlinegiganten die Anerkennung der Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels in Nordrhein-Westfalen sowie einen ergänzenden Tarifvertrag, der den Beschäftigten gute und gesunde Arbeitsbedingungen garantiert. „Während Amazon Milliardengewinne einfährt, sehen sich die Beschäftigten weiterhin mit sehr hohen Arbeitsanforderungen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und fehlender Tarifbindung konfrontiert“, hieß es von Tim Schmidt, dem zuständigen Verdi-Gewerkschaftssekretär.

Im vergangenen Jahr durfte sich Amazon über einen Rekordumsatz in Höhe von 638 Milliarden US-Dollar freuen. Der Konzern hält auf F.A.Z.-Nachfrage dagegen: Amazon-Beschäftigte „profitieren von fairen Löhnen und guten Zusatzleistungen“, teilte ein Sprecher mit. Der Streikaufruf habe keine Auswirkungen auf die Kundenbestellungen.

Preise werden im Vorfeld künstlich hochgesetzt

Dabei sind viele Rabatte nicht so hoch, wie sie auf den ersten Blick scheinen, warnen Verbraucherschützer. Im Herbst 2024 etwa mahnte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Amazon wegen rechtswidriger Preiswerbung ab. Die an den Prime Days beworbenen Rabatte hätten sich nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis der vergangenen 30 Tage bezogen, sondern auf die Preisempfehlung der Händler, argumentierten die Verbraucherschützer.

Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg spricht von einer „Preisschaukelei“ bei den großen Onlinehändlern: „Im Vorfeld der Rabattaktionen werden manche Preise künstlich hochgesetzt.“ Dies werde für den Verbraucher aber nicht kenntlich gemacht“. Mit den Rabattaktionen würden viele Anbieter versuchen, „Ladenhüter“ oder alte Modelle loszuwerden. „Es wird garantiert nicht das neuste iPhone oder Samsung-Handy rabattiert“, sagt Buttler.

Vorsicht vor Fake Shops

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ein paar Tipps, um sich im Rabattdschungel zurechtzufinden: Käufer sollten mindestens zwei verschiedene Preissuchmaschinen nutzen. Erst wenn sich dort der Preis nicht unterbieten lasse, könne sich das An­gebot lohnen. Käufer sollten sich auch nicht täuschen lassen von ablaufenden Zeituhren oder Balken, die Lagerbestände zeigen. Diese seien lediglich ein Marketingtrick, um die Kunden unter Zeitdruck zu setzen. Gute Angebote kämen aber immer wieder, heißt es.

Zusätzlich gebe es vermehrt Fake Shops im Onlineversandhandel, so Buttler. Bei diesen Händlern komme die versprochene Ware nie beim Kunden an oder es werde Fake Ware aus China verkauft. So einen Fake Shop aufzusetzen, sei einfach: „Mittlerweile kann ich mit einem Baukastensystem und Hochglanzbildern so einen Shop bauen. Dafür brauche ich nicht mal Computerkenntnisse“, sagt Buttler. Er empfiehlt, sorgsam die Echtheit des Anbieters zu prüfen. Die Verbraucherzentrale hat dafür einen „Fake-Shop-Finder“ auf ihrer Website. Im Zweifel solle man immer per Rechnung oder Lastschrift zahlen und nicht per Vorkasse.

Des Weiteren gibt es ein rechtlich verankertes Widerrufsrecht bei Onlinekäufen. Innerhalb von 14 Tagen kann man ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Dafür müsse man das Produkt in der Originalverpackung zurückschicken. Man dürfe das Produkt vollumfänglich testen, so Buttler. Natürlich könne man bei Turnschuhen zum Beispiel keinen „kilometerlangen Trailrun durch matschiges Gebiet machen“. Aber man dürfe die Schuhe testen „wie im Laden auch“, sagt der Verbraucherschützer.