Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg, einem staatenlosen Palästinenser die Einbürgerung zu verweigern, weil dieser in seiner Anhörung das Existenzrecht Israels ablehnte, hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die rechtspolitischen Sprecher von Union und Grünen begrüßten gegenüber der F.A.Z. das Urteil. Sie ziehen aber entgegengesetzte Schlüsse, welche Folgerungen sich daraus für das Staatsangehörigkeitsrecht ergeben.