AfD-Mitgliedern soll in Rheinland-Pfalz der Weg in den öffentlichen Dienst verschlossen werden. Landesinnenminister Michael Ebling (SPD) kündigte in Mainz dafür eine Verschärfung der Einstellungspraxis in den Staatsdienst an. „Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land“, sagte der Minister. „Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber.“
Konkret wird demnach künftig beim Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein. Alle Bewerber müssten erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben.
AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet
Bestandteil dafür werde eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Gruppen und Organisationen sein, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. „Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden“, erklärte der Innenminister.
Die AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet. Ebling hatte jüngst bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts gesagt, die AfD habe keinen gemäßigten Flügel mehr, die Radikalisierung nehme zu.
Das rheinland-pfälzische Innenministerium habe bereits vor der Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz damit begonnen, die rechtlichen Grundlagen zu schärfen, um Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst konsequent begegnen zu können, sagte der Innenminister. Kernstück sei die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst.
Wer die künftig erforderliche Erklärung verweigere und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen könne, werde nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt, sagte Ebling. Solche Zweifel bestünden bereits dann, wenn eine Person Mitglied in einer Organisation ist, die als Verdachtsfall bearbeitet wird.
AfD spricht von verfassungswidrigen Methoden
Die AfD reagierte mit massiver Kritik am Innenminister und wirft Ebling verfassungswidrige Methoden vor. „Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten“, erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vize-Landesvorsitzende Sebastian Münzenmaier. Statt konkreter Vorwürfe werde nun jedes AfD-Mitglied unter Generalverdacht gestellt.
Der Innenminister fordere damit eine Beweislastumkehr für alle künftigen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst. „Das ist eine politische Bankrotterklärung und ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung“, kritisierte Münzenmaier. „Eblings Erlass tritt die grundgesetzliche verbriefte Parteienfreiheit mit Füßen.“
Der Innenminister sagte zu seiner Entscheidung: „Denn ein Verdachtsfall bedeutet, dass hinreichend belegbare Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen.“ Und weiter: „Im Fall der AfD kommt hinzu, dass sich innerhalb der Partei ein Richtungsstreit abzeichnet, bei dem sich die verfassungsfeindlichen Kräfte durchsetzen könnten.“
Für bereits bestehende Mitarbeiter im öffentlichen Dienst könne die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Entscheidend sei und bleibe der jeweilige Einzelfall. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht drohe die Entfernung aus dem Dienst.