Vier Jahre und drei Monate Haft für Starkoch

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Im Prozess unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs mit Corona-Hilfen hat das Landgericht München I Starkoch Alfons Schuhbeck zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. In das Urteil ist eine vorherige Verurteilung Schuhbecks wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis mit eingerechnet.

Das Urteil lag damit unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte zuvor eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten für den 76-Jährigen gefordert. Schuhbeck musste sich unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Betrugs, Subventionsbetrugs und vorsätzlichen Bankrotts verantworten. Der Starkoch selbst entschuldigte sich in seinem letzten Wort bei „allen, die durch mich Probleme erfahren haben.“ Er betonte: „Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid.“ 

Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, das Firmenimperium, das Schuhbeck aufgebaut hatte, sei ihm „leider Gottes über den Kopf gewachsen“. Er habe aber auch „aus grobem Eigennutz“ gehandelt. Besonders verwerflich sei es, dass Schuhbeck die „beispiellose nationale Notlage in der Pandemie“ ausgenutzt habe. Schuhbeck habe viel zu lange versucht, „das Lebenswerk und den Schein aufrechtzuerhalten“.

Frühere Strafe in die Forderung eingerechnet

In das Strafmaß miteingerechnet ist die Strafe wegen Steuerhinterziehung, die Schuhbeck eigentlich derzeit im Gefängnis absitzen müsste. Bereits im Jahr 2022 hatte das Landgericht München I Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Vollzug der Haftstrafe ist allerdings derzeit ausgesetzt, weil Schuhbeck an Krebs erkrankt ist und außerhalb des Gefängnisses behandelt wird.

Schuhbeck hatte die Vorwürfe im neuen Prozess gegen ihn eingeräumt und zugegeben, schon lange vor der offiziellen Insolvenz von den massiven finanziellen Problemen seiner Firmen gewusst und dennoch rechtswidrig Corona-Hilfen beantragt zu haben.

Schuhbecks Geständnis ist Teil eines Deals

Sein Geständnis ist Teil eines sogenannten Deals, in dessen Rahmen Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich mit dem Gericht auf einen Strafrahmen von zwischen vier Jahren bis vier Jahren und acht Monaten geeinigt hatten. Schuhbecks Verteidiger Norbert Scharf hatte keinen Antrag gestellt, aber die Kooperation des Angeklagten betont und dass es auch darum aus seiner Sicht möglich wäre, „am unteren Rahmen“ der Vereinbarung zu bleiben.

Sein zweiter Anwalt Joachim Eckert betonte Schuhbecks „eisernen Willen“ sowie „die Bereitschaft, immer zu arbeiten“. Heute mache er den „Eindruck eines gebrochenen, alten kranken Mannes“. „Über Jahre hinweg hat er mit seinem Kochen, seinen Shows im Zelt oder im Fernsehen den Leuten glückliche Stunden beschert – und ich denke, das wird auch bleiben.“

Schuhbecks Firmen haben einen riesigen Schuldenberg hinterlassen: Gläubiger fordern nach Angaben des Insolvenzverwalters Max Liebig laut aktuellem Stand insgesamt 27 Millionen Euro. Seiner Einschätzung nach wird nur ein Bruchteil davon bei Abschluss der Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden können.