Bundesverfassungsgericht: Drohnenangriff ohne Konsequenzen

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Das Urteil möge die Beschwerdeführer enttäuschen, antizipierte Doris König zu Beginn der Verkündung. Auch Menschenrechtsorganisationen dürften sich einen anderen Ausgang erhofft haben, so die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts und Vorsitzende des Zweiten Senats. Bei aller Niederlage gehe das Urteil über die bisherige Rechtsprechung aber durchaus hinaus, betonte König. Das Gericht halte schließlich fest, dass Deutschland grundsätzlich verpflichtet sei, Menschenrechte und Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch gegenüber Ausländern im Ausland zu schützen – selbst dann, wenn die Gefahr von einem anderen Staat ausgehe. Damit daraus eine „konkrete“ Schutzpflicht werde, brauche es aber weitere Voraussetzungen, so König. Im aktuellen Fall, einem US-Angriff im Jemen, sind sie laut Verfassungsgericht nicht erfüllt. Rechtliche Konsequenzen hat der Drohneneinsatz, den die Amerikaner 2012 über Ramstein steuerten, für die Bundesregierung deshalb nicht. Nur finanzielle.