Schröder stellt Bedingungen: Altkanzler fordert nicht-öffentliche Videoschalte

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Es sind aus Sicht der Schweriner Abgeordneten kaum akzeptable Bedingungen, die Gerhard Schröder an den Untersuchungsausschuss zur Klimastiftung stellt. Dieser hat den früheren Bundeskanzler für den 17. Oktober als Zeugen geladen, zuvor hatte Schröder bereits zwei Mal gesundheitsbedingt eine Vernehmung abgesagt. In einem Schreiben an den Untersuchungsausschuss teilt Schröder nun über eine Anwaltskanzlei mit: „Am 17. Oktober 2025 gibt es dann um 14:00 Uhr eine Videoschalte zwischen dem Büro von Gerhard Schröder in Hannover und dem Untersuchungsausschuss in Schwerin. Die Übertragung findet ohne Öffentlichkeit statt.“ Und: „Die Aussage von Herrn Schröder kann als Bild- und Tondokument bei Ihnen gespeichert werden, wird aber weder der Öffentlichkeit noch den Medien als Hintergrundinformation zugänglich gemacht werden.“

Das Schreiben ging am Mittwoch an Sebastian Ehlers (CDU), den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses. Es liegt dieser Zeitung vor; zuerst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Unterzeichnet hat es Schröders Anwalt Hans-Peter Huber. Der zeigt sich darin „irritiert“ über den kürzlich getroffenen Beschluss des Ausschusses, Schröder abermals vorzuladen. Für den Beschluss hatten selbst die SPD-Abgeordneten gestimmt. Schröder muss demnach ein amtsärztliches Gutachten vorlegen, aus dem hervorgehen soll, ob und wenn ja in welcher Form er vernehmbar ist.

Ein wichtiger Zeuge

Schröder gilt als einer der Hauptzeugen des Untersuchungsausschusses. Die Klimastiftung baute ab 2021 mit vielen Millionen Euro aus Moskau die umstrittene Pipeline Nord Stream 2 gegen den Widerstand der USA fertig. Immer noch unklar ist, warum sich die Landesregierung so vehement für die Stiftung einsetzte und inwiefern sie dabei von Moskau gesteuert wurde. Schröder war damals mehrmals in Schwerin. Kurz nach seiner Abwahl als Bundeskanzler war er zur Nord Stream AG gewechselt, seit 2016 ist er Vorsitzender des Verwaltungsrats der Nord Stream 2 AG.

Zum ersten Termin der Vernehmung als Zeuge vor dem Ausschuss im Januar kam er nicht, war laut Hausarzt nicht reise- und vernehmungsfähig. Auch der zweite Termin platzte. Ein Arzt bescheinigte ihm ein „schweres Burn-out-Syndrom“.

Stattdessen schrieb Schröder dann einen Brief an die Abgeordneten, in dem er deutlich machte, dass er wohl kaum bald selbst aussagen werde. Auf diesen Brief ging nun auch sein Anwalt ein. Schröder sucht damit „seine Erinnerung für die Arbeit Ihres Ausschusses knapp zusammenzufassen, um Ihnen die weitere Sachverhaltserforschung ohne Zuwarten auf sein Erscheinen zu erleichtern“, heißt es darin. Verbunden sei dies mit dem Hinweis auf eine weiterhin vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung gewesen.

Zweifel an der Diagnose

Doch nach einem Besuch Schröders im Mai im Niedersächsischen Landtag, wo er der Wahl von Olaf Lies zum Ministerpräsidenten beiwohnte und in Begleitung seiner Ehefrau Soyeon Schröder-Kim auf Beobachter einen fröhlichen und durchaus frischen Eindruck machte, wurden Zweifel an der ärztlichen Diagnose laut. Dabei habe sein Mandant als Besucher im Landtag die Wahl nur „eine knappe Stunde“ beobachtet, schreibt sein Anwalt nun. Und es sei doch „offensichtlich, dass es für jeden Menschen eine signifikant unterschiedliche Belastung darstellt, sich einem stundenlangen Verhör zu stellen oder auf einer Besuchertribüne einen parlamentarischen Vorgang zu verfolgen“.

Da es Schröder aber nicht darauf dringe, „mit Ihrem Ausschuss am Ende noch vor Gericht zu streiten“, schlage er nun die Lösung mit der Videoschalte vor, schreibt sein Anwalt – und stellt eine weitere Bedingung: Wenn Schröder um eine Pause bitte, „wird dies nicht sofort wieder mit der Forderung nach dem Amtsarzt quittiert werden“. Sondern man werde unter allgemeinen humanen Gesichtspunkten gemeinsam erörtern, wann eine Fortsetzung der Vernehmung zumutbar sein werde.