Wegen erster Pokalrunde
Bundesligist zieht vors DFB-Bundesgericht
17.07.2025 – 15:43 UhrLesedauer: 2 Min.

Mainz 05 ist nicht zufrieden mit der Spielansetzung der ersten DFB-Pokalrunde. Nun legt der Klub offiziell Beschwerde ein.
Bundesligist FSV Mainz 05 geht im Streit um die Ansetzung seines Erstrundenspiels im DFB-Pokal den nächsten Schritt. Wie der Klub mitteilte, hat er offiziell eine Verwaltungsbeschwerde beim Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eingelegt. Zuvor waren sowohl ein Antrag auf Spielverlegung als auch eine Beschwerde gegen die ursprüngliche Entscheidung abgewiesen worden.
Konkret geht es um die Partie beim Zweitliga-Aufsteiger Dynamo Dresden, die für Montag, den 18. August um 18.00 Uhr angesetzt wurde – dem letztmöglichen Termin der ersten Pokalrunde. In Mainz stößt diese Planung auf deutliche Kritik.
Der Mainzer Vorstandschef Stefan Hofmann sagte, man hoffe angesichts der besonderen Situation darauf, dass das Bundesgericht die Argumente des Klubs berücksichtige und in diesem Ausnahmefall eine Terminierung außerhalb des offiziellen Zeitraums vom 15. bis 18. August erlaube. Man sehe darin auch eine Entscheidung im Sinne des deutschen Fußballs.
Hintergrund ist die Belastung der Mainzer im August. Nur drei Tage nach dem Pokalspiel steht das Hinspiel in den Play-offs zur Conference League an. Es folgen das erste Ligaspiel am 24. August, das Rückspiel in der Conference League am 28. August und die zweite Bundesligapartie am 31. August. Damit stünden für die Rheinhessen fünf Spiele innerhalb von zwei Wochen auf dem Programm – und das direkt zum Saisonstart.
Die späte Pokalansetzung hängt laut Klubangaben mit dem Dresdner Stadtfest zusammen, das am Wochenende zuvor stattfindet, sowie den damit verbundenen Sicherheitsvorgaben der Behörden. Sportvorstand Christian Heidel erklärte, man habe frühzeitig von den Bedenken der Sicherheitskräfte erfahren und sich auf verschiedenen Wegen – auch politisch – für eine andere Terminierung eingesetzt. Dass das Spiel dennoch nicht parallel zum Stadtfest angesetzt werden könne, sei “alles andere als günstig”.