Liposuktion bei Lipödem wird in allen Stadien Kassenleistung – das gilt

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Lipödem

Krankhaftes Fett absaugen: Für wen die Kasse jetzt zahlt


18.07.2025 – 09:52 UhrLesedauer: 2 Min.

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Chirurgischer Eingriff: Bei einer Liposuktion werden Fettzellen an bestimmten Stellen unter der Haut mit Kanülen abgesaugt. (Quelle: BraunS/getty-images-bilder)

Bisher erhielten nur schwer an Lipödem erkrankte Frauen eine OP auf Kassenkosten. Das ändert sich jetzt – unter bestimmten Bedingungen.

Für Frauen mit Lipödem gibt es eine gute Nachricht: Die Krankenkassen übernehmen künftig die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) – unabhängig davon, wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diesen Schritt am 17. Juli beschlossen. Die Leistung gilt für Arme und Beine und soll Patientinnen mehr Lebensqualität ermöglichen. Doch nicht jede Betroffene kann automatisch mit einer Kostenübernahme rechnen.

Bislang bezahlten die Krankenkassen eine Liposuktion nur bei Lipödem im Stadium III – und auch das nur zeitlich befristet. Grundlage für die Neuregelung ist eine großangelegte Studie, die der G-BA in Auftrag gegeben hatte. Sie zeigt: Die operative Entfernung von krankhaft vermehrtem Fettgewebe lindert die Beschwerden deutlich besser als eine rein konservative Behandlung mit Kompression, Lymphdrainage oder Bewegungstherapie.

Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, nannte die Entscheidung “evidenzbasiert” und erklärte, dass “es gut war, dass wir diese Studie gemacht haben. Die Mühe hat sich gelohnt”. Die Erhebung belege, dass sich der Eingriff positiv auf die Lebensqualität auswirkt – das galt für alle Stadien des Lipödems.

Bei der neuen Regelung gelten jedoch klare Vorgaben, bevor die Krankenkasse die Kosten der Liposuktion übernimmt:

Der Verein “Lipödem Hilfe Deutschland” begrüßte die Entscheidung. Vorsitzende Peggy Bergert kritisierte aber zugleich die BMI-Grenzwerte. Diese schränkten den Zugang zur Leistung unnötig ein und seien laut Studienlage nicht gerechtfertigt. Sie forderte, dass die konservative Therapie auch jenen offenstehen müsse, die sich gegen eine Operation entscheiden.

Der G-BA betonte in der Sitzung, dass es keine Bestrebungen gebe, die konservativen Maßnahmen einzuschränken. Vielmehr müssten Krankenkassen und Ärzte gewährleisten, dass jede Patientin die für sie passende Behandlung bekommt – ob operativ oder konservativ.

Bevor die neue Regelung endgültig gilt, muss das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss juristisch prüfen. Für die ambulante Durchführung muss der Bewertungsausschuss zudem passende Abrechnungsziffern festlegen. Der G-BA geht davon aus, dass dies spätestens bis zum 1. Januar 2026 geschieht.

Für Lipödem-Patientinnen heißt das: Künftig steht ihnen eine wirksame, medizinisch anerkannte Behandlung offen – unabhängig davon, wie weit die Krankheit fortgeschritten ist. Klar ist aber auch: Der Weg zur Kostenübernahme bleibt an viele Bedingungen geknüpft. Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig umfassend ärztlich beraten lassen.