Die EU verhängt neue Sanktionen gegen Russland. Vertreter der Mitgliedstaaten verständigten sich in Brüssel nach wochenlanger Blockade durch die Slowakei auf die Verabschiedung des mittlerweile 18. Pakets mit Strafmaßnahmen. Das will die Deutsche Presse-Agentur von mehreren Diplomaten erfahren haben. Der formale Ministerratsbeschluss für das neue Sanktionspaket sollte im Laufe des Tages erfolgen. Die Strafmaßnahmen würden dann wenig später in Kraft treten.
Es soll insbesondere die russischen Einkünfte aus dem Export von Öl in Drittstaaten weiter reduzieren und den russischen Finanzsektor treffen. Zudem ist vorgesehen, durch Sanktionen eine denkbare Wiederinbetriebnahme der Gaspipeline Nord Stream 1 und eine Nutzung der Pipeline Nord Stream 2 auszuschließen. Drei der insgesamt vier Röhren von Russland nach Deutschland wurden zwar bei einem Anschlag im September 2022 zerstört. Im Fall einer Reparatur könnten die durch die Ostsee verlaufenden Pipelines Russland aber Milliardengewinne durch den Verkauf von Gas ermöglichen.
Die Einigung auf das Sanktionspaket hatte eigentlich bereits direkt nach dem Juni-Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs erfolgen sollen. Der slowakische Ministerpräsident Robert Fico verhinderte dies allerdings mit einer Vetodrohung. Ermöglicht wurde die Einigung nun durch Zugeständnisse. So bekam die Slowakei zugesichert, dass sie keine schwerwiegenden wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen fürchten muss, wenn nach dem neuen Sanktionspaket auch noch ein Plan für einen kompletten Importstopp von russischem Gas umgesetzt wird. Diesen Plan kann Fico nicht blockieren, weil er im Gegensatz zu dem Sanktionspaket auch per Mehrheitsentscheidung gegen den Willen der Slowakei entschieden werden kann.
Zudem hatten zuletzt auch noch Malta, Griechenland und Zypern Bedenken gegen Maßnahmen, die die russischen Einkünfte aus dem Export von Rohöl in Drittstaaten reduzieren sollen. Die Länder befürchteten ungerecht große Nachteile für heimische Schifffahrtsunternehmen, wenn der sogenannte Ölpreisdeckel zu stark gesenkt wird. Als Kompromiss wurde nun vereinbart, die Preisobergrenze regelmäßig anzupassen, so dass sie langfristig nicht mehr als 15 Prozent unter dem durchschnittlichen Marktpreis liegt. In einem ersten Schritt soll sie von derzeit 60 auf 47,60 US-Dollar pro Barrel (159-Liter-Fass) reduziert werden. Um ihn durchzusetzen, werden Unternehmen Sanktionen angedroht, die am Transport von russischem Öl zu einem Preis unterhalb des Preisdeckels beteiligt sind. Diese Regelung zielt auf Reedereien ab, aber auch auf Unternehmen, die Versicherungen, technische Hilfe sowie Finanzierungs- und Vermittlungsdienste anbieten.
Neben den oben genannten Maßnahmen wurde nach dpa-Informationen zudem Folgendes vereinbart:
- Einführung eines Importverbots für raffinierte Produkte aus russischem Rohöl. Das sind etwa Kraftstoffe für Autos und Flugzeuge und Heizöl. Damit soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden, die Russland bislang indirekte Exporte über Drittländer ermöglichte.
- Einführung eines Verbots von Finanztransaktionen mit Unternehmen aus Drittländern, die Öl-bezogene Sanktionen umgehen.
- Listung von mehr als 100 Schiffen, die Teil der sogenannten russischen Schattenflotte zur Umgehung von Energiesanktionen sind. Sie dürfen künftig nicht mehr in Häfen von EU-Staaten einlaufen und dürfen auch nicht mehr von europäischen Unternehmen versichert, finanziert oder ausgerüstet werden. Insgesamt sind damit künftig rund 450 Schiffe betroffen.
- Listung von zusätzlichen 22 Banken, die vom Finanzkommunikationssystem Swift abgekoppelt werden; dazu Ausweitung der Strafmaßnahme auf ein vollständiges Verbot von Transaktionen.
- Erstmals Verbot von Transaktionen mit zwei chinesischen Finanzinstituten, die EU-Sanktionen behindern; zudem Sanktionierung von mehreren chinesischen Unternehmen, die Russlands Angriffskrieg direkt unterstützen.
- Einführung von weiteren Ausfuhrbeschränkungen; betroffen sind etwa Werkzeugmaschinen, die im militärisch-industriellen System verwendet werden können.
- Ausweitung der Liste mit sanktionierten Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen um mehr als 50 Einträge. Sie umfasst damit künftig mehr als 2500 Einträge.