Der stellvertretende italienische Ministerpräsident Matteo Salvini muss sich wegen der Sperrung italienischer Häfen für Schiffe mit illegalen Migranten an Bord abermals vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft von Palermo legte nach dem Freispruch Salvinis vom Dezember 2024 Berufung gegen das Urteil in erster Instanz ein. Das Verfahren wird nun direkt vor dem Obersten Gerichtshof in Rom verhandelt.
Die Ankläger begründeten ihre Berufung mit dem Argument, dass der Freispruch die von der Staatsanwaltschaft dargelegten und erwiesenen Fakten nicht widerlegt habe. Stattdessen habe das Gericht Gesetze und internationale Konventionen irrig ausgelegt, indem es behauptete, Italien sei nicht verpflichtet gewesen, dem von der Hafensperrung betroffenen spanischen Rettungsschiff mit 147 geretteten Bootsmigranten an Bord einen sicheren Hafen zuzuweisen.
Ein Berufungsprozess in zweiter Instanz sei deshalb überflüssig, stattdessen müsse sich der Oberste Gerichtshof mit dem Fall befassen. Die Staatsanwälte in Palermo werfen Salvini vor, dieser habe sich als Innenminister von Juni 2018 bis September 2019 mit seiner harten Hand in der Migrationspolitik der Straftaten der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht und müsse deshalb für sechs Jahre ins Gefängnis.
Das Rettungsschiff Open Arms der gleichnamigen spanischen Hilfsorganisation hatte Anfang August 2019 bei mehreren Rettungseinsätzen vor der tunesischen Küste 163 Migranten aus seeuntauglichen Booten an Bord genommen. Das Schiff konnte erst dann in den Hafen einlaufen, nachdem die Staatsanwaltschaft von Palermo die Beschlagnahmung des Schiffes verfügt hatte.
Salvini äußerte sich am Wochenende unbeeindruckt: „Ich hatte mehr als 30 Anhörungen vor dem Gericht, das mich schließlich freigesprochen hat, weil keine Straftat vorliegt. Die Richter haben damit anerkannt, dass die Verteidigung der Landesgrenzen kein Verbrechen ist.“