Sachsen verbietet weiterhin Genderzeichen in Schulen – gut so

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Es klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber nicht: Der sächsische Kultusminister hat das Verbot, im Schulunterricht sogenannte Genderzeichen wie Binnen-I, Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt zu verwenden, über den 1. August hinaus verlängert.

Damit hält sich das CDU-geführte Haus als eines von wenigen Kultusministerien hierzulande an das, was der von mehreren Staaten eingesetzte Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt – nicht zuletzt deswegen, weil der Spracherwerb in einer zunehmend migrantisch geprägten Gesellschaft nicht zusätzlich erschwert werden soll.

Sprache hat nicht die Funktion, Ungleichheit aufzulösen

Einem Großteil der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen bis in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hinein sind Erwägungen wie diese freundlich formuliert wurscht. In Formularen und auf Websites wird eine vermeintlich geschlechtergerechte Ausdrucksweise zelebriert, als ließen sich reale oder gefühlte Ungleichheitsverhältnisse wenigstens im Modus der Sprache egalisieren.

Diese Funktion hat Sprache aber nicht, vor allem dann nicht, wenn die Verständigung und das Verstehen durch Willkürakte erschwert werden. Wohlgemerkt: Es geht nicht um den privaten Sprachgebrauch.

Aber staatliche Akteure, die sich nicht einmal an selbst gesetzte Regeln gebunden fühlen, sollten sich nicht wundern, wenn auch einfache Bürger auf Regeln pfeifen, die ihnen nicht passen.