Für die Digitalisierung der Justiz stellt der Bund für die Jahre 2027 bis 2029 insgesamt bis zu 210 Millionen Euro bereit, also 70 Millionen Euro jährlich. Insgesamt liegt die Unterstützung des Bundes damit bei 450 Millionen Euro. Wie die Mittel konkret eingesetzt werden, wird laut Justizministerium nun mit den Ländern abgestimmt. Das Ministerium plant den Angaben zufolge zudem verschiedene Gesetzesvorhaben, um die Verfahren in der Justiz “deutlich” zu beschleunigen. Erst vor kurzem hatte das Bundeskabinett beispielsweise einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem in bestimmten Fällen im Zivilrecht reine Onlineverfahren möglich sein sollen. „Ein starker Rechtsstaat muss für jede und jeden spürbar und sichtbar funktionieren – jeden Tag”, begründete Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in den Funke-Zeitungen die Neuauflage des Rechtsstaatspakts. Grundvoraussetzung dafür sei „eine leistungsstarke, verlässliche und effiziente Justiz”. Hubig nannte die 450 Millionen Euro Bundesmittel „mit Blick auf die angespannte Haushaltslage, ein klares Zeichen für den Rechtsstaat und die Demokratie in unserem Land”.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht eine Investition „in mehr Gerechtigkeit in unserem Land”. Staatsanwaltschaften müssten gut ausgestattet sein, damit sie zum Beispiel gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung mit aller Konsequenz vorgehen können. Klingbeil betonte: „Keiner, der die Allgemeinheit betrügt, soll davonkommen können. Auch dafür stärken wir die Justiz.”