Offenbar bedarf es inzwischen schon der Gerichte, um dem Wahn der gendersprachlichen Anbiederung Einhalt zu gebieten. In einem Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gezeigt, dass die vermeintlich geschlechtsneutrale Bezeichnung „Geschäftsführung“ statt „Geschäftsführer“ unnötig und unsachgemäß wirkt, weil Geschäftsführer gar keine männliche Bezeichnung ist, also nicht geschlechtsbezogen zu verstehen ist, sondern ein generisches Maskulinum.
Die Sprachwissenschaftler haben von Anfang an so argumentiert, nur wurden sie nicht gehört. Vielmehr wurden sie als ewiggestrige Herren abgetan, deren Argumentation zu viel Leseanstrengung gefordert hätte.
Sprachlichen Differenzierungen werden verwischt
Außerdem zeigt das Beispiel eindrücklich, dass der Genderzwang die sprachlichen Differenzierungen verwischt und Rechtspersonen ununterscheidbar macht. Zu Recht verweist das Gericht auf das Missverständnis, dass unter „Geschäftsführung“ auch eine Gruppe verstanden werden kann, die ermächtigt ist, im Sinne des Handelsregisters verantwortlich zu handeln. In Wirklichkeit und in diesem Fall war aber nur eine Person gemeint.
Sämtliche Hochschulen und staatlichen Bildungsinstitutionen, die andernorts so gern die Notwendigkeit der Differenzierung und Präzision betonen, frönen weiter der Gendersprache und faseln von Mitarbeitenden, Forschenden, Promovierenden, Lehrenden und übersehen dabei, dass das Partizip Präsens im Deutschen eine ganz eigene Bedeutung hat, die dem jetzt vorherrschenden Gebrauch überhaupt nicht entspricht. Nicht jeder Forscher forscht unentwegt, wie es der Forschende eigentlich tun müsste.
Es ist nicht konsequent, einerseits mit guten Gründen die Freiheit der Wissenschaft und ihre Sachbezogenheit stärken zu wollen und andererseits woken und sprachideologischen Tendenzen zu huldigen, die noch dazu die sprachlichen Feinheiten untergraben. Im Übrigen sind auch Universitäten und Schulen den Regeln des Rechtschreibrats verpflichtet, doch um die schert sich inzwischen kaum noch eine staatliche Institution.