Hubig-Plan: Die Fußfessel gegen häusliche Gewalt ist richtig

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Als die hessische CDU die Idee hatte, mit der Forderung nach einer „Fußfessel für Frauenschläger“ Wahlkampf zu machen, war das klug: eine gewaltige Maßnahme gegen Gewalttäter. Die Fußfessel klingt drastisch, sie ist es auch. Wer sie tragen muss, ist in seiner Bewegungsfreiheit deutlich eingeschränkt – erst recht, wenn nun, wie von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig geplant, für den Träger einer Fußfessel immer neue No-Go-Areas entstehen, je nach Bewegung seiner Opfer.

Aber häusliche Gewalt ist ein so großes Problem, dass es diesen Eingriff rechtfertigen kann. Hunderttausende erleiden sie, übrigens sind fast ein Drittel der Opfer laut Bundeskriminalamt männlich. Dass die Fälle insgesamt zunehmen, könnte auch damit zu tun haben, dass sie häufiger zur Anzeige gebracht werden. Gut so.

Die Sozialdemokratin Hubig will dem berechtigten Druck Hessens und anderer Länder nachkommen. Wenn die Familiengerichte hinterherkommen, könnten Fußfesseln schon im kommenden Jahr angeordnet werden, zum Beispiel gegen Männer, die ihre Ex-Partnerin bedrohen. Die Krux: Wie ermitteln Gerichte die Fälle, in denen der Einsatz der Fessel verhältnismäßig ist?

Sie wird zudem nicht alle Gewalttaten verhindern. Deshalb ist es ebenfalls klug, dass Hubig auch auf Anti-Gewalt-Trainings setzt. Das klingt vergleichsweise sanft, ist aber notwendig, weil es nicht nur besser geschützte Opfer braucht, sondern vor allem weniger Täter.