Jimi Blue Ochsenknecht: Neue Details zum Prozess

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Landesgericht bestätigt

Neue Details zum Prozess gegen Jimi Blue Ochsenknecht


04.08.2025 – 06:51 UhrLesedauer: 2 Min.

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Jimi Blue Ochsenknecht: Der Schauspieler ist derzeit auf freiem Fuß. (Quelle: STAR-MEDIA/imago-images-bilder)

Jimi Blue Ochsenknecht muss sich schon bald vor Gericht verantworten. Mit einem Promibonus darf der 33-Jährige aber wohl nicht rechnen.

Das Innsbrucker Landesgericht bestätigte dem Medium, dass der Prozess für den 22. August angesetzt ist. Der Termin soll etwa über eine Stunde dauern. Strafverteidiger Matthias Holzmann erklärte: “Mein Mandant darf jedenfalls darauf vertrauen, dass die Tiroler Justiz seinen Fall gleich behandelt wie jedes andere gleichgelagerte Verfahren, es gibt hierzulande weder einen Promi-Bonus noch einen Promi-Malus.” Jimi Blue Ochsenknecht droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

Jimi Blue Ochsenknecht darf Österreich bis zum Prozess nicht verlassen. Zuvor war der Schauspieler Ende Juni aufgrund eines Haftbefehls aus Österreich in Hamburg festgenommen worden. Nachdem er in der Hansestadt in Untersuchungshaft gesessen hatte, wurde er ins Nachbarland ausgeliefert. Dort verbrachte er eine Nacht in der JVA Innsbruck und wurde dann für eine erste Anhörung der Ermittlungsrichterin vorgeführt. Anschließend durfte er gegen eine Kaution von 15.000 Euro und die Abgabe seines Reisepasses am 17. Juli wieder auf freien Fuß.

Hintergrund für den Haftbefehl war eine nicht bezahlte Rechnung. Er schuldete einem Hotelier nach einer dekadenten Geburtstagsfeier rund 14.000 Euro. Diese wurden mittlerweile von Jimi Blue Ochsenknechts Ex-Freundin und Mutter seines Kindes, Yeliz Koc, bezahlt.

Noch während seiner Haftzeit in Hamburg wandte sich Jimi Blue Ochsenknecht via Instagram an die Öffentlichkeit. Er habe vieles getan, “was nicht sehr vorbildlich war”, sagte er. Jedoch wehrte er sich auch: Es “wurden mir ohne Beweise sechs weitere Taten vorgeworfen, die ich hier nicht erwähne, da ich mich sehr stark davon distanziere. Ich hatte damit nie etwas zu tun oder kam jemals mit dem Gesetz in diesem Zusammenhang in Konflikt”. Welche Taten genau er meinte, blieb unklar.