Bayern kürzt Briefwahlfrist: Kritik aus den Kommunen

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Mitte Juli hat das bayerische Innenministerium eine Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung verkündet, in einer Rundmail an die Kommunen. Demnach können die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen, die am 8. März 2026 stattfinden sollen, nicht wie bisher vorgesehen vom 41. Tag vor der Wahl an zugesandt werden, sondern erst vom 20. Tag an. So soll, wie das Innenministerium der F.A.Z. mitteilte, „einer zunehmenden Vorverlagerung des Wahlkampfes“ entgegengewirkt werden. „Da Briefwähler ihre Stimme zuletzt schon deutlich vor dem eigentlichen Wahltermin abgaben, konnten sie auch nicht mehr auf aktuelle Entwicklungen reagieren.“ Eine zeitliche Fokussierung auf den Wahltag entspreche dem „verfassungsrechtlichen Leitbild der Urnenwahl“.

Die Resonanz aus den kommunalen Spitzenverbänden ist kritisch. Der Bayerische Städtetag bezeichnete die Neuregelung schon in einer Stellungnahme vorab „zumindest als unglücklich“. Er verwies etwa darauf, dass bei Kommunalwahlen „für die Wahlentscheidung bedeutsame, erst kurz vor dem Wahltermin bekannt werdende Umstände“ eher weniger häufig aufträten. Die Zahl der Briefwähler sei inzwischen sehr hoch, eine verkürzte Frist lasse „erhebliche Lager-, Logistik- und Zustellprobleme“ befürchten, zumal, wie ein Sprecher sagte, gerade in Großstädten die Briefwahlunterlagen Badetuchgröße hätten. Im Übrigen fielen in den 20-Tage-Zeitraum auch noch die Faschingsferien.

Andrea Degl vom Bayerischen Landkreistag bemängelte gegenüber der F.A.Z., die Änderungen stünden „im Widerspruch zu den Zielen der Kommunalrechtsnovelle von 2023, die darauf abzielte, den Zeitraum zwischen der Erteilung von Wahlscheinen und dem Wahltag zu verlängern“. Auch aus der Opposition in Bayern kommt Kritik. Johannes Becher, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag, sagte der F.A.Z., er könne „über diese massiv verkürzte Frist . . . nur fassungslos den Kopf schütteln“. Dadurch würden „Menschen wegen Abwesenheit, beispielsweise bei Urlaub oder Dienstreise, nicht wählen können – und das ist ein Schaden für die Demokratie“.

Das Innenministerium gesteht zu: Sicherlich stelle die Verkürzung der Frist die Wahlbehörden „vor organisatorische Herausforderungen“. Die vorgezogene Bundestagswahl im Februar habe aber gezeigt, „dass auch eine Fristverkürzung auf rund drei Wochen vor dem Wahltag ohne erhebliche Nachteile umsetzbar war“. Überdies verlängere sich nun der Zeitkorridor zwischen der Zulassung der Wahlvorschläge und der Ausgabe der Briefwahlunterlagen. Auch dies entlaste die Wahlorganisation.