Grimm zu Sozialversicherungen: Werden Leistungen kürzen müssen

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Angesichts der angespannten finanziellen Lage der Sozialversicherungen hält die Wirtschaftsweise Veronika Grimm auch Leistungskürzungen für nötig. „Wir brauchen in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung mehr Ehrlichkeit darüber, welche Leistungen wir uns wirklich leisten können und welche nicht“, sagte sie der Funke Mediengruppe. „Wenn man den Menschen Versprechungen macht, die man am Ende nicht halten kann, dann sorgen sie nicht privat vor, obwohl viele es könnten.“

Als Beispiel nannte Grimm die sogenannte Haltelinie der Rente. „Auf Dauer wird das nicht finanzierbar sein. In der Pflege sieht es nicht anders aus“, sagte sie. Wer in der Lage sei, Pflegeleistungen selbst zu finanzieren, müsse das auch tun. „Sonst können wir das System nicht auf Dauer finanzieren. Das heißt auch, dass wir mitunter Leistungen werden kürzen müssen.“ Schon jetzt lägen die Lohnnebenkosten bei 42 Prozent. Bis zum Ende der Legislaturperiode könnten sie auf 45 Prozent steigen, sagte Grimm.

Stabiles Rentenniveau bis 2031

Das Bundeskabinett hat diese Woche ein Rentengesetz auf den Weg gebracht, das ein stabiles Rentenniveau bis 2031 und bessere Renten für Millionen Mütter auf den Weg gebracht. Damit fallen die Renten dauerhaft etwas höher aus als ohne die Reform. Zudem bekommen Eltern von vor 1992 geborenen Kindern ab 2027 statt zweieinhalb nun drei Jahre Erziehungszeit bei der Rente angerechnet.

Obwohl die Verbesserungen mit Steuergeld bezahlt werden sollen, müssen sich auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber laut Gesetzentwurf auf etwas höhere Kosten einstellen: Ab 2027 soll der Rentenbeitrag von heute 18,6 auf 18,8 Prozent steigen – etwas mehr als erwartet.

Zu grundsätzlicheren Reformen, wie das Rentensystem auf Dauer bezahlt werden soll, soll eine Kommission ab 2026 Vorschläge erarbeiten. Da sind Union und SPD uneins.