Steuern, Energie und Pflege: Was sich 2025 ändert

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Höhere Grenzen für Sozialbeiträge: Zum 1. Januar steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung deutlich. Grund sind höhere Löhne und Gehälter. In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5512,50 Euro im Monat erhöhen. 2024 waren es noch 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5175 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6150 Euro belaufen. 2024 waren es 69.300 Euro beziehungsweise 5775 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll Anfang des Jahres deutlich steigen – erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8050 Euro im Monat. 2024 lag die Grenze in den neuen Bundesländern bei 7450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern bei 7550 Euro.

Steigender Mindestlohn: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,81 Euro brutto je Stunde. Auch Minijobbern muss der Mindestlohn gezahlt werden. Für sie erhöht sich die Verdienstgrenze von 538 auf 556 Euro im Monat. Aufs Jahr gerechnet liegt sie dann bei 6672 Euro.

Geringerer Rentenanstieg: Die Renten sollen zum 1. Juli um 3,5 Prozent erhöht werden, so die offizielle Prognose. Ganz sicher ist das aber noch nicht, da das Bundeskabinett erst im Frühjahr, je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung, den Rentenanstieg beschließt. Derzeit sieht es so aus. als würde die Rentenerhöhung 2025 ­geringer ausfallen als in diesem Jahr. Am 1. Juli 2024 waren die gesetzlichen Renten um 4,57 Prozent gestiegen.

Verlängerung von Kurzarbeitergeld: Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld verdoppelt sich vorübergehend von 12 auf maximal 24 Monate. Die rot-grüne Restampel will damit helfen, die Krise bei Volkswagen zu bewältigen.

Weniger Geld für Asylbewerber: Asylbewerber in Deutschland erhalten im kommenden Jahr weniger Geld. Die monatlichen Bedarfssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sinken je nach Alter, Wohn- und Familiensituation zum Jahreswechsel um 13 bis 19 Euro im Monat. Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, erhalten demnach 441 Euro statt 460 Euro. Für Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, oder Asylbewerber in Sammelunterkünften sinkt der monatliche Betrag von 413 auf 397 Euro.

Bürgergeld: Beim Bürgergeld wird es 2025 eine Nullrunde geben. Alleinstehende erhalten also weiterhin den Regelsatz von 563 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft bekommt 1012 Euro. Wie es nach der Bundestagswahl weitergeht, wird man sehen. Die CDU will das Bürgergeld „in der jetzigen Form“ abschaffen und durch eine neue Grundsicherung ersetzen, die mehr Arbeitsanreize setzt und Bürokratie abbaut.

Wohngeld: Das Wohngeld für einkommensschwache Haushalte wird 2025 abermals deutlich erhöht, um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro im Monat. Außerdem gelten von Januar an höhere Einkommensgrenzen.

Kürzungen beim Elterngeld: Das Elterngeld sollen nur noch Mütter und Väter bekommen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Seit April 2024 lag die Grenze bei 200.000 Euro. Die neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Energie

Teureres Heizen mit Öl und Gas: Wer mit Gas heizt, zahlt 2025 etwa 48 Euro brutto mehr für Emissionen, schreiben die Verbraucherzentralen. Bei Heizöl sei mit 63 Euro brutto mehr pro Jahr zu rechnen. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) Gas beziehungsweise 2000 Liter Heizöl. Grund für die Mehrkosten sind die abermals steigenden Preise im nationalen Emissionshandel zum Schutz des Klimas. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro.

Mehrkosten für Strom: Die Stromumlage steigt 2025 nach Angaben der Verbraucherzentralen um rund 1,3 Cent je kWh auf dann insgesamt 3,15 Cent brutto. Für eine Familie mit einem Verbrauch von 3000 kWh jährlich wären das Mehrkosten von etwa 40 Euro im Jahr, für einen Einpersonenhaushalt 20 Euro im Jahr.

Niedrigere Netzentgelte: Die Netzentgelte sinken 2025 für viele Haushalte deutlich. Für einen Durchschnittshaushalt (3500 kWh Jahresverbrauch) in bestimmten Regionen können sich Entlastungen von teilweise mehr als 200 Euro gegenüber 2024 ergeben, schreibt die Bundesnetzagentur. Ein Durchschnittshaushalt im Netz der E.DIS Netz GmbH in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern spare gegenüber dem Vorjahr knapp 100 Euro an Netzentgelten, im Netz der WEMAG Netz GmbH in Mecklenburg-Vorpommern betrage die Ersparnis mehr als 200 Euro, im Netz der Schleswig-Holstein Netz AG etwa 150 Euro. Ein Durchschnittshaushalt im Netz der Bayernwerk Netz GmbH in Bayern werde um etwa 43 Euro entlastet.

Neue Stromzähler: Vom 1. Januar an ist der Einbau sogenannter intelligenter Stromzähler für bestimmte Haushalte verpflichtend: für solche mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000 kWh oder einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos. Stromkunden, die nicht in eine dieser Kategorien fallen, haben von 2025 an das Recht, sich einen modernen Stromzähler vom örtlichen Netzbetreiber einbauen zu lassen, um die Stromkonsum besser zu steuern.

Dynamische Stromtarife: Vom 1. Januar an müssen alle Stromlieferanten einen dynamischen Tarif anbieten, bei dem sich der Arbeitspreis nach dem Strombörsenpreis richtet. Die Preise ändern sich dadurch in der Regel stündlich. Diese Tarife können für Haushalte mit E-Auto, Batteriespeicher oder Wärmepumpe geeignet sein, die einen hohen Verbrauch haben und den Verbrauch zeitlich flexibel verlagern können.

Heizen mit Holz: Vom 1. Januar 2025 an gelten strengere Regeln für Kamin- und Holzöfen. Für ältere Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, gelten strengere Grenzen für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid. Bei Überschreitung darf der Ofen nicht mehr betrieben werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Gesundheit und Pflege

Krankenhausreform: Zum 1. Januar tritt die Krankenhausreform in Kraft, bis 2029 soll sie umgesetzt werden. Ziel ist es, Kosten zu senken und gleichzeitig die Versorgung in den Kliniken zu verbessern. Dafür sollen sich die Krankenhäuser künftig mehr spezialisieren müssen. Außerdem wird ein neues Vergütungssystem eingeführt. Vor allem kleinere Krankenhäuser sollen sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Auf Patienten könnten in einigen Regionen längere Wege zukommen.

Höhere Zusatzbeiträge zur GKV: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag als Orientierungsmarke für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhöht sich von 1,7 auf 2,5 Prozent. Viele Krankenkassen haben schon angekündigt, dass sie die Zusatzbeiträge erhöhen werden. Versicherte, die deswegen wechseln wollen, haben ein Sonderkündigungsrecht.

Höhere Pflegebeiträge: Zum 1. Januar steigt der Beitrag in der Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf dann 3,6 Prozent. Für Kinderlose erhöht sich der Beitragssatz auf 4,2 Prozent. Mit den Mehreinnahmen von rund 3,7 Milliarden Euro soll die Zahlungs­fähigkeit der Pflegeversicherung sichergestellt werden, bis eine umfassende Reform beschlossen wird. Durch den Bruch der Ampelkoalition wird die Pflegereform in dieser Legislatur nicht mehr kommen.

Elektronische Patientenakte: Vom 15. Januar an wird die elektronische Patientenakte für die ersten Versicherten in drei Modellregionen eingeführt. Ab März soll sie dann bundesweit nutzbar sein. Alle gesetzlichen Krankenkassen und einige private Krankenversicherungen bieten eine kostenfreie App für die elektronische Patientenakte an. Wer den digitalen Aktenordner nicht nutzen möchte, kann widersprechen. Die elektronische Patientenakte soll den Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und den Patienten verbessern.

Aus für Amalgamfüllungen: In Zahnarztpraxen wird zum 1. Januar grundsätzlich kein Amalgam mehr für neue Zahnfüllungen verwendet. Stattdessen wird Kunststoff eingesetzt, um Quecksilber in der Umwelt zu reduzieren.

Mobilität und Reisen

Autofahren wird teurer: Für Benzin und bei Diesel werden Autofahrer nach Angaben des ADAC wegen des steigenden CO2 -Preises im kommenden Jahr etwa 3 Cent mehr pro Liter im Vergleich zu 2024 zahlen müssen.

Höherer Preis fürs Deutschlandticket: Das 49-Euro-Ticket wird zum 58-Euro-Ticket. Der Monatspreis für das Abonnement, mit dem der öffentliche Nahverkehr bundesweit genutzt werden kann, steigt ab Januar. Die längerfristigen Finanzierungsfragen sind damit allerdings noch lange nicht geklärt. Die neue Bundesregierung wird entscheiden müssen, wie es über das Jahr 2026 ­hinaus mit dem stark subventionierten Ticket weitergeht.

Sanierung von Bahnstrecken: Bahnreisende müssen sich auch im neuen Jahr wegen Großbaustellen auf längere Fahrtzeiten gefasst machen. Betroffen sind unter anderem die Strecken von Essen nach Dortmund, von Mannheim nach Stuttgart, von Bielefeld nach Hannover sowie vor allem die Strecke zwischen Berlin und Hamburg. Dort wird die dritte Etappe der Generalsanierung stattfinden, inklusive einer neunmonatigen Vollsperrung.

Kein Zapfbier mehr: In den Bordbistros der Bahn wird es im neuen Jahr aufgrund zu geringer Nachfrage kein frisch gezapftes Bier mehr geben. Dafür soll das Angebot an Flaschenbier vergrößert werden. Zwischen Fe­bruar und Mai wird auf ausgewählten Strecken die komplett bargeldlose Zahlung in der Bordgastronomien getestet. Schon heute zahle die Hälfte der Bahnreisenden bargeldlos, teilte die Bahn mit.

Gasanlagen in Wohnwagen: Alle Wohnwagen und Wohnmobile mit Flüssiggasanlage müssen künftig regelmäßig von einem Sachverständigen überprüft werden. Vom 19. Juni an ist die Überprüfung alle zwei Jahre verpflichtend. Neue Fahrzeuge müssen vor Inbetriebnahme überprüft werden.

Führerscheinumtausch: Wer noch einen rosa oder grauen Papierführerschein hat, muss diesen bis zum 19. Januar umtauschen – es sei denn, er ist vor 1953 geboren.

Meldescheine: Für deutsche Hotelgäste entfällt die Meldepflicht. Ausländische Gäste müssen hierzulande aber weiterhin einen Meldeschein in Hotels ausfüllen.

Pässe und Personalausweise: Für einen neuen Personalausweis oder Reisepass müssen die Bürger ab Ende April kein ausgedrucktes Foto mehr mitbringen. Das Passfoto soll dann in elektronischer Form an die Bürgerämter übermittelt werden. Diese sollen die Dokumente dann mit der Post an die Bürger schicken können. Damit entfällt der Abholtermin.

Post und Bank

Höhere Portokosten: Postsendungen werden teurer. Ab Januar kostet ein Standardbrief in Deutschland 95 Cent, 10 Cent mehr als bislang. Auch Postkarten sind dann mit 95 Cent zu frankieren (bisher 70 Cent). Andere Sendungsarten der Deutschen Post werden ebenfalls teurer. Die endgültige Entscheidung dazu, die aber als Formsache gilt, trifft die Bundesnetzagentur im Frühjahr.

Zustellungen dauern länger: Ab 2025 müssen 95 Prozent der Standardbriefe erst am dritten Werktag nach Einwurf ankommen, weil bei der Post gespart werden muss. Bisher musste die Deutsche Post 80 Prozent der Briefe innerhalb eines Werktags zustellen.

Überweisungen in Echtzeit: Wer innerhalb des Euroraums Geld überweist, kann das vom 9. Oktober an flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit tun. Schon ab dem 9. Januar müssen nach der entsprechenden EU-Verordnung alle Banken solche Echtzeitüberweisungen empfangen können. Diese dürfen nicht teurer sein als andere Überweisungen.

Was (noch) nicht kommt

Rentenreform: Die Ampel wollte die gesetzliche Rente zukunftsfest machen: Das Niveau der durchschnittlichen gesetzlichen Rente solle bis zum Jahr 2040 nicht unter 48 Prozent des Durchschnittseinkommens fallen. Durch Investitionen am Aktienmarkt sollte außerdem ein Kapitalstock zur Mitfinanzierung der Renten genutzt werden. Die Pläne haben nach dem Ampel-Aus keine Chancen mehr in dieser Legislaturperiode.

Tariftreuegesetz: Die Rest-Ampel hat zwar den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz beschlossen. Öffentliche Aufträge des Bundes sollen demnach nur noch an Unternehmen gehen, die nach Tarif zahlen. Eine Mehrheit dafür im Bundestag ist aber vor den Wahlen nicht in Sicht.

Verlängerung der Mietpreisbremse: Das rot-grüne Rest-Kabinett hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis einschließlich 2029 beschlossen. Aber es ist unwahrscheinlich, dass sich dafür vor den Wahlen eine Mehrheit im Bundestag finden wird.

Kraftwerksstrategie: Die Kraftwerksstrategie soll den Bau wasserstofffähiger Gaskraftwerke als Grundlage für den Kohleausstieg sicherstellen. Dass die komplexe Weichenstellungen für das deutsche Stromsystem noch vor den Bundestagswahl gelingt, wird aber selbst von Finanzminister Jörg Kukies (SPD) bezweifelt.

Berichtspflichten: Eine politische Großbaustelle bleibt die Belastung der Wirtschaft durch Berichtspflichten. Die EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hätte Deutschland eigentlich bis zum 6. Juli umsetzen müssen. Doch der Gesetzentwurf kommt im Bundestag nicht voran. Die EU-Kommission hat mittlerweile ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Aber auch auf EU-Ebene hat man erkannt, dass die ökologischen und sozialen Rechenschaftspflichten viele Unternehmen überfordern. EU-Kommis­sions­präsiden­tin Ursula von der Leyen will deshalb Berichtspflichten zu den Themen Umwelt, Soziales und nachhaltige Unternehmensführung in einer sogenannten Omnibus-Verordnung konsolidieren. Erfasst werden sollen die Pflichten aus der Richt­linie zur Nachhaltig­keitsberichterstat­tung, der Taxonomie-Verordnung, der Lieferkettenrichtlinie und womöglich auch der Sustainable-Finance-Offenlegungsverordnung sowie des EU-Entwaldungsgesetzes.