Schwerin will Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger

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Die Stadt Schwerin erarbeitet derzeit ein Konzept zur Einführung einer Arbeitsverpflichtung für Bürgergeldempfänger. Das teilte eine Sprecherin der Stadt am Dienstag mit. Sie widersprach Berichten, wonach Bürgergeldempfänger in der Stadt ab sofort zu Arbeit verpflichtet seien. Die Erstellung des Konzepts werde einige Monate in Anspruch nehmen.

Die Stadtvertretung hatte auf Antrag der CDU-Fraktion Anfang Dezember beschlossen, dass ein solches Konzepts erstellt werden muss. Wer sich weigert, Arbeit aufzunehmen, riskiert demnach Leistungskürzungen.

Schon bisher gibt es gesetzlich vorgesehen „Arbeitsgelegenheiten“ für Empfänger von Sozialleistungen, aber keine Pflicht, diese anzunehmen. Derzeit gibt es in Schwerin 31 „Arbeitsgelegenheiten“ bei sozialen Trägern. Mehr als 8000 Personen sind leistungsberechtigt.

Das Ziel ist dauerhafte Beschäftigung

Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) hatte den Beschluss zur Einführung einer solchen Verpflichtung scharf kritisiert. „Die Argumentation, ‚wir müssen die faulen Leute zwingen, arbeiten zu gehen‘, führt meines Erachtens an der Sache vorbei“, sagte Badenschier. Ziel sei es doch, Menschen in eine dauerhafte Beschäftigung zu bringen. Dafür gebe es ganz andere Maßnahmen, so Badenschier zum NDR.

Er sprach von einer „Debatte, die an niedere Instinkte appelliert“. Der CDU-Vorsitzende Daniel Peters verteidigte das Vorhaben. Wer ins Land komme solle frühestmöglich „mit Arbeit in Verbindung gebracht werden,“ so Peters.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns, René Domke, verteidigte am Dienstag den Beschluss. „Es muss der Grundsatz gelten, wer staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, sollte auch einen Beitrag leisten“, so Domke.

Auch Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) sagte am Dienstag im Deutschlandfunk, wer „im arbeitsfähigen Alter”, gesund und leistungsfähig sei und keine Betreuungspflichten habe, müsse trotz Bezugs von Bürgergeld arbeiten gehen. Das sei auch eine Frage der Gerechtigkeit.