Aber für Krawalle und ihre Kosten will der Fußball nicht verantwortlich sein. Die soll bitte sehr die Allgemeinheit tragen. Doch dieses Spiel spielt das Bundesverfassungsgericht nicht mit. Mit Recht. Denn aus dem Grundgesetz lässt sich nicht ableiten, dass solcherlei Vorsorge immer gratis sein muss. Schließlich ist der sportliche Schlagabtausch ja durchaus eine Ursache für die immer wiederkehrenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Dafür muss auch der Veranstalter einstehen. Es geht nur um sogenannte Hochrisikospiele und auch gar nicht nur um Fußball. Aber der Fußball spielt hier eine besondere Rolle – und reagiert besonders empfindlich.
Dabei ist doch klar: Die Vereine leben von der Stimmung, von Emotionen, gerade auch von den „Ultras“ im weiteren Sinn. Natürlich haben die Klubs kein Interesse an Gewalt, vor allem nicht in den Stadien, und sie sorgen sich um die Sicherheit. Wenn aber zu speziellen Spielen regelmäßig jeweils mehrere Hundert Polizisten zusätzlich zum Einsatz kommen müssen, dann müssen die Vereine ihren Beitrag leisten – wie das im Übrigen in anderen fußballverrückten Ländern auch der Fall ist.
Die nun für verfassungsgemäß erklärte Bremer Regelung könnten sich nun andere Bundesländer zum Vorbild nehmen. Auch ein gemeinsames Vorgehen und eine übergreifende Verständigung sind möglich – etwa im Sinne eines Topfes, in den alle einzahlen und aus dem heraus anteilig der anfallende polizeiliche Aufwand beglichen wird. Dass die Vereine diese Kosten an die Zuschauer weitergeben werden wollen, ist naheliegend. Im Interesse aller sollte es liegen, auch im Umfeld des Fußballs den öffentlichen Frieden zu wahren.