Urteil gegen Belgien wegen „Mischlingskindern“ im Kongo

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Anfang der Woche hat das Brüsseler Berufungsgericht ein Urteil gefällt, das über Belgien hinaus von Bedeutung ist: Es verurteilte den belgischen Staat wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ während seiner Kolonialherrschaft in Kongo. In Belgien selbst gibt es keinen Präzedenzfall für eine solche Entscheidung, und aus europäischen Nachbarstaaten ist zumindest keiner bekannt. Der Fall fand im Land viel Aufmerksamkeit, weil die weitere belgische Öffentlichkeit inzwischen mit neuen Augen auf ihre Kolonialgeschichte blickt. Die alte Erzählung, dass man die europäische Zivilisation nach Afrika getragen habe, verfängt nicht mehr.