Viele Geschädigte haben auf die Festnahme des Milliardenjongleurs René Benko gewartet. Nun wurde die Hauptfigur in einem der spannendsten Wirtschaftskriminalfälle Europas in seinem Luxusanwesen festgenommen. Die Staatsanwaltschaften haben sich mit diesem Schritt aus Sicht von Beobachtern lange Zeit gelassen. Doch wurde hinter den Kulissen intensiv ermittelt. Auch die länderübergreifende Zusammenarbeit mit Behörden ist ein wichtiger Pfeiler, der sich auch in anderen Fällen bewährt.
Dabei steht die Anklagebehörde in Österreich mit dem Fall einer Armada von Spitzenanwälten gegenüber. Mit dem Fall sind in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft inzwischen ein halbes Dutzend Juristen und ein paar Wirtschaftsfachleute beschäftigt.
Das ist für einen solchen in seiner Dimension gigantischen Fall zu wenig, denn die Arbeit daran dürfte noch wachsen. Und es sagt etwas über die chronisch bescheidene Ausstattung der österreichischen Justiz aus. Österreich kommt nach dem jüngsten Bericht des Europarats zu europäischen Justizsystemen gerade auf 4,3 Staatsanwälte je 100.000 Einwohner, womit das zu den reichsten Staaten Europas gehörende Land im Vergleich peinlicherweise beinahe Schlusslicht ist. Cui bono?
Immerhin will die scheidende Regierung aus Christdemokraten und Grünen noch die seit längerem angekündigten schärferen Regeln gegen Bilanz-Verschleierungen bei Unternehmen auf den Weg bringen, die mit ein Grund für das Entstehen eines Falls Signa waren. Damit sollen als Reaktion auf den gigantischen Kollaps härtere Strafen für Unternehmen eingeführt werden, die ihre Jahresabschlüsse durch verspätete und ausbleibende Berichterstattung verschleiern. Als Geldbuße sollen fünf Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes drohen.
Dadurch soll verhindert werden, dass Unternehmen einfach Zwangsstrafen mehrerer Bilanzperioden anhäufen lassen und dennoch über einen längeren Zeitraum keine Berichterstattungs-Unterlagen offenlegen. Das wird einen entsprechenden Impuls für Wohlverhalten auslösen.
Schließlich wird etwa die Strafdrohung für die Vertreter mittlerer und großer Gesellschaften erhöht. Der Strafrahmen gegen die Gesellschaft selbst soll bis zu fünf Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes betragen – dies soll vor allem milliardenschwere Unternehmen zur zeitnahen Offenlegung animieren. Außerdem kommen neue Transparenzregeln. Damit kann die Zusammenrechnungspflicht ausgeweitet werden, damit sich ein Mutterunternehmen nicht mehr darauf berufen kann, „klein“ zu sein und daher nur bestimmte Daten veröffentlicht. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um das Potential für Wirtschaftskriminalität einzudämmen.