Bundestagswahl 2025
Das fordern die Parteien in der Familienpolitik
Foto: Patricia Kühfuss
Beim Sozialen liegen selbst Parteien weit auseinander, die sonst viel gemeinsam haben. Erfahren Sie im F.A.Z.-Wahlcheck, welche Partei Ihnen nahesteht.
Sei es die Kindergrundsicherung, die Einkommensgrenze beim Elterngeld oder der Vorstoß, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren: Über familien- und frauenpolitische Themen wurde in der zurückliegenden Legislaturperiode teils heftig gestritten. Was versprechen die Parteien in diesem Bereich für die Zeit nach der Wahl? Auffällig sind vor allem diese vier Punkte:
1. Auf dem Feld der Familienpolitik sind die Übereinstimmungen zwischen Union und Liberalen geringer als auf anderen Politikfeldern.
Die Union steht „zum Leitbild von Ehe und Familie“, will das Ehegattensplitting erhalten und befürwortet hinsichtlich Elternzeit und Elterngeld, dass diese Instrumente „den Wunsch nach Aufgabenteilung unterstützen“. Aufgabenteilung heißt in diesem Zusammenhang: Einer betreut, einer geht arbeiten. Hier unterscheiden sich die Unions-Vorstellungen von denen der FDP. Die Liberalen wollen wie SPD, Grüne und Linkspartei mehr Anreize für eine gleiche Aufteilung von Betreuung und Erwerbsarbeit setzen, etwa, indem Väter einen individuellen Anspruch auf Elternmonate haben, der nicht auf die Mutter übertragen werden kann.
Auch in anderen Punkten sind die Unterschiede zwischen Union und FDP groß: Die Liberalen stehen zum Selbstbestimmungsgesetz der Ampel, die Union will es abschaffen. Die Liberalen wollen im Bundestag ohne Fraktionszwang die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen diskutieren, die Union will an Paragraph 218 festhalten. Zumindest in einem Punkt sind sich die beiden Parteien einig: Die Kindergrundsicherung, ein Herzensprojekt der Rest-Ampel, lehnen sie ab und setzen stattdessen auf ein digitales Portal für alle Familienleistungen.
2. Zwischen SPD, Grünen, FDP und Linkspartei gibt es viele Überschneidungen.
Die familienpolitischen Vorstellungen der FDP ähneln denen von SPD und Grünen mehr, als man nach den heftigen Streitigkeiten in der Ampel erwarten würde. Selbst mit der Linkspartei gibt es einige Übereinstimmungen. Alle vier Parteien wollen eine Art Elternschutz umsetzen, also analog zum Mutterschutz auch den Mann oder die Frau einer Mutter nach der Geburt eines Kindes bei voller Lohnfortzahlung für zwei bis vier Wochen freistellen. Auch wollen sie ein Konzept für einen Mutterschutz für Selbständige entwickeln. Wie auch die Sozialdemokraten wollen die Liberalen nicht-kommerzielle Leihmutterschaften legalisieren.
Dass Kinderwunschbehandlungen auch bei unverheirateten und homosexuellen Paaren finanziell gefördert werden, fordern SPD, FDP und Linkspartei. Alle vier Parteien wollen das Abstammungsrecht so reformieren, dass in einer lesbischen Beziehung die Partnerin der Frau, die Mutter wird, ebenfalls als Mutter gilt und das Kind nicht erst adoptieren muss – wie es bei heterosexuellen Paaren, die mithilfe einer Samenspende Eltern werden, bereits der Fall ist.
3. Das BSW steht auch in der Familienpolitik zwischen den Stühlen.
In Teilen ähneln die familien- und frauenpolitischen Forderungen des BSW denen von SPD, Grünen und Linkspartei. Auch die Partei von Sahra Wagenknecht will Paragraph 218 abschaffen und Frauenhäuser mit Bundesmitteln finanzieren. Vor allem in einem Punkt aber unterscheidet sich das BSW grundsätzlich von den Parteien im linksliberalen Spektrum: Das Selbstbestimmungsgesetz lehnt die Partei ausdrücklich ab. Der Wechsel der Geschlechtsidentität sollte – „für die Wenigen, die ihn für ein zufriedenes Leben wirklich benötigen“ – nur mit einem ärztlichen Gutachten möglich sein.
4. Die AfD verknüpft Einwanderungs- und Familienpolitik.
Als einzige Partei gibt die AfD als explizites Ziel der Familienpolitik aus, dass die Menschen in Deutschland mehr Kinder bekommen sollen; das entsprechende Kapitel im Wahlprogramm heißt „Familie und Demografie“. Die „volkswirtschaftlich nicht tragfähige und konfliktträchtige Masseneinwanderung“ sei nicht geeignet, um dem demographischen Wandel entgegenzuwirken, heißt es im Internetauftritt der Partei. Die AfD setzt auf finanzielle Anreize für die Elternschaft. Gleichzeitig setzt sie als einzige Partei nicht auf eine bessere Kinderbetreuung. Stattdessen will sie Eltern ein „Betreuungsgehalt“ zahlen, das laut ihrem Wahlprogramm „die Nachfrage nach Kita-Plätzen deutlich senken wird“.
Lesen Sie im Folgenden im Detail nach, was die Parteien in ihren Wahlprogrammen fordern und versprechen.
Die SPD will die Elternzeit reformieren
Mehr und bessere Plätze in Krippen, Kindergärten und Horts wollen die Sozialdemokraten unter anderem über eine „Fachkräfteoffensive für Kitas und Schulen“ erreichen. Höhere Ausgaben für Bildung, auch die frühkindliche in den Kitas, sollen nach ihrem Wunsch dank einer Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer gedeckt werden, also indem große Vermögen stärker beansprucht werden.
Über das Elterngeld will die SPD Anreize schaffen, damit Männer mehr Elternzeit nehmen. Nach Wunsch der Partei sollen Paare insgesamt bis zu 18 statt wie bisher 14 Monate Elternzeit nehmen können. Dabei sollen je sechs Monate individuell und nicht übertragbar sein und weitere sechs frei auf beide Elternteile verteilt werden können. Das, so die SPD, „unterstützt echte Partnerschaftlichkeit und gibt Eltern gleiche Chancen auf Familienzeit“.
Wie auch die FDP möchte die SPD die Steuerklassen III und V abschaffen. Künftig sollen beide Eheleute grundsätzlich Steuerklasse IV nutzen. Die Lohnsteuerbelastung soll damit gerechter auf beide Partner verteilt werden, der Steuervorteil beiden individuell zugutekommen. Bislang profitiert vor allem der besser verdienende Ehepartner, was sich auf die Rente auswirkt und aus Sicht von Kritikern vor allem nach einer Trennung zum Problem wird, Stichwort Altersarmut bei Frauen. Der Splitting-Vorteil, der umso größer ist, je ungleicher die Paare verdienen, bliebe auch mit der Besteuerung in Klasse IV erhalten.
Die SPD hält wie CDU/CSU und Grüne den Einsatz elektronischer Fußfesseln für sinnvoll, um Näherungsverbote gewalttätiger Männer gegenüber ihren Expartnerinnen durchzusetzen.
Die Partei will Parität im nächsten Bundestag und in der nächsten Bundesregierung. In der Privatwirtschaft will sie bis 2030 Parität in Aufsichtsräten und Vorständen erreichen und dafür ein Gleichstellungsgesetz entwickeln. Sie will „Antifeminismus, Sexismus und jegliche Formen von Diskriminierungen bekämpfen“.
Den im Grundgesetz festgeschriebenen Schutz vor Diskriminierung will die SPD (wie auch Grüne und Linkspartei) auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität erweitern. Bisher werden in Artikel 3 Absatz 3 unter anderem Geschlecht, „Rasse“ und Glaube aufgezählt, nicht aber Homo- oder Transsexualität.
Die Sozialdemokraten wollen „ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz“ und dafür Eizellenspenden und nicht-kommerzielle Leihmutterschaften legalisieren. Analog zum Mutterschutz will die SPD auch den Mann oder die Frau einer Mutter nach der Geburt eines Kindes bei voller Lohnfortzahlung für zwei Wochen freistellen. Sie will einen Mutterschutz für Selbständige entwickeln, Kinderwunschbehandlungen auch bei unverheirateten und homosexuellen Paaren finanziell fördern lassen und das Abstammungsrecht reformieren.
Die Union will das Ehegattensplitting erhalten
CDU und CSU stehen, so ihr Parteiprogramm, „zum Leitbild von Ehe und Familie“. Sie schließen dabei Patchworkfamilien, Alleinerziehende und gleichgeschlechtlichen Beziehungen ein.
Die Union will das Ehegattensplitting erhalten. Kinder sollen „künftig stärker berücksichtigt“ werden – Kritiker monieren immer wieder, dass Verheiratete unabhängig davon vom Splitting profitieren, ob sie Kinder haben oder nicht (anders als unverheiratete Eltern).
Elternzeit und Elterngeld will die Union verbessern – wie, lässt sie offen. Aus Sicht von CDU und CSU geben diese Maßnahmen Familien mehr Zeit und „unterstützen den Wunsch nach Aufgabenteilung“. Aufgabenteilung heißt in diesem Zusammenhang: Einer betreut, einer geht arbeiten.
Statt auf eine Kindergrundsicherung setzt die Union auf ein digitales Überblicks-Portal, „damit Familien die ihnen zustehenden Leistungen einfach und unbürokratisch erhalten können“. Die Kindergrundsicherung war das zentrale familienpolitische Vorhaben der Ampel. Es sah vor, Leistungen für Kinder aus einkommensschwachen Familien zu einer Maßnahme zu bündeln – etwa Kindergeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Denn viele Familien, die eigentlich einen Anspruch auf diese Leistungen haben, beantragen sie nicht. Ein neuer „Familienservice“ sollte bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt werden – Kritiker bemängelten unter anderem teure Doppelstrukturen mit den Jobcentern.
Den Paragraphen 218 will die Union unangetastet lassen. Der Paragraph kriminalisiert Schwangerschaftsabbrüche, formuliert aber zugleich Voraussetzungen wie eine verpflichtende Beratung und anschließende Bedenkzeit, unter denen von einer Strafe abgesehen wird. Paragraph 218 bilde „einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt“, heißt es im Unions-Programm zur Bundestagswahl.
Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel will die Union abschaffen. Es erlaubt Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen mit einer Erklärung beim Standesamt zu ändern. Zuvor mussten Betroffene Sachverständigengutachten einholen, auf deren Grundlage dann Gerichte über die Geschlechtsänderung entschieden. Das Selbstbestimmungsgesetz hat das zuvor gültige Transsexuellengesetz ersetzt, das in Karlsruhe in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden war. Die Union will, dass Kinder und Jugendliche ihren Geschlechtseintrag und Vornamen nicht ohne Gutachten oder Beratung und Gerichtsentscheidung ändern können. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen CDU und CSU ab. Jeder geschlechtsangleichenden Operation müsse „eine ausführliche unabhängige Zweitberatung vorausgehen“, heißt es im Unions-Programm.
Wer seine Frau in der Partnerschaft geschlagen hat, soll nach einer Trennung keinen Umgang mit seinem Kind bekommen – das fordern auch SPD, Grüne und Linkspartei. „Die elektronische Fußfessel setzen wir verstärkt ein, damit Gewalttäter gegen Frauen Abstand zu ihren ehemaligen Partnerinnen halten“, heißt es im Unions-Programm.
Zur Kinderbetreuung heißt es, die Union wolle, „dass die Infrastruktur ausgebaut, die Qualität gesteigert und die Betreuungssituation verbessert wird“. Wie das gelingen soll: Dazu findet sich im Unions-Programm nichts.
Die Grünen wollen das Ehegattensplitting abschaffen
Wie praktisch alle Parteien wollen auch die Grünen mehr Kitaplätze. Sie wollen dafür ein „Zukunftsinvestitionsprogramm Bildung“ auflegen, das sich etwa aus Einnahmen eines „gerechteren Erbschaftsteuersystems“ speisen soll; hier gibt es Übereinstimmungen mit der SPD. Wie auch die FDP wollen sie Unternehmen unterstützen, die Betriebskindergartenplätze anbieten. Sie versprechen außerdem, die Abschlüsse ausländischer Erzieherinnen schneller anzuerkennen und die Ausbildungsvergütung zu erhöhen.
Die Grünen wollen bei Elternzeit und Elterngeld wie auch SPD und FDP „Anreize für eine partnerschaftlichere Aufteilung“ der Elternzeit schaffen, lassen aber offen, wie diese aussehen sollen. Konkret werden sie beim Versprechen, das Elterngeld zu erhöhen: Sowohl der Mindest- als auch der Höchstbetrag beim Elterngeld soll auf 400 beziehungsweise 2400 Euro steigen. Derzeit liegt er bei 300 beziehungsweise 1800 Euro.
Das Ehegattensplitting wollen die Grünen – wie auch die Linkspartei – abschaffen. Sie betrachten es als „Erwerbshindernis für Frauen“. Eheleute sollen nach dem Wunsch der Grünen individuell besteuert werden. Allerdings soll der Grundfreibetrag zwischen Eheleuten übertragbar sein. Wenn also jemand 2000 Euro weniger verdient als die Summe, ab der in Deutschland Einkommensteuer bezahlt werden muss, würden diese vom zu versteuernden Einkommen des Ehepartners abgezogen.
An der Kindergrundsicherung, ihrem zentralen familienpolitischen Vorhaben der zurückliegenden Legislaturperiode, halten die Grünen fest. Sie loben sich dafür, eine breite öffentliche Debatte über Kinderarmut angestoßen zu haben. Nach wie vor würden Sozialleistungen aber nicht von allen Anspruchsberechtigten abgerufen. Deshalb brauche es „Hilfe aus einer Hand“. „Die Überwindung von unterschiedlichen Rechtskreisen und Zuständigkeiten der verschiedenen staatlichen Ebenen muss dabei im Hintergrund automatisiert stattfinden“, heißt es im Wahlprogramm. Und: „Diesen Ansatz wollen wir auch als Vorlage für die weitere Modernisierung unseres Sozialstaates nehmen.“
Die Grünen halten wie SPD und Union den Einsatz elektronischer Fußfesseln für sinnvoll, um Näherungsverbote gewalttätiger Männer gegenüber ihren Expartnerinnen durchzusetzen.
Wie auch die FDP versprechen die Grünen, dass sich Betreuungskosten mit ihnen besser von der Steuer absetzen lassen werden. Das kündigt auch die Union in ihrem Programm an.
Die Grünen wollen Gleichstellung auch über Quoten voranbringen und gegen Frauenfeindlichkeit und Sexismus vorgehen. „Der Verächtlichmachung ganzer Forschungsfelder wie etwa der Klima- oder Geschlechterforschung stellen wir uns entschieden entgegen“, heißt es in ihrem Programm.
Den im Grundgesetz festgeschriebenen Schutz vor Diskriminierung wollen die Grünen (wie auch SPD und Linkspartei) auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität erweitern. Bisher werden in Artikel 3 Absatz 3 unter anderem Geschlecht, „Rasse“ und Glaube aufgezählt, nicht aber Homo- oder Transsexualität.
Auch die Grünen wollen einen Elternschutz, einen Mutterschutz für Selbständige und das Abstammungsrecht reformieren.
Die FDP will ein „Kinderchancenportal“
In einigen Punkten liegt die FDP nahe an ihren früheren Koalitionspartnern. Wie auch die SPD will die FDP individuelle, nicht übertragbare Elternmonate: 14 Monate Elterngeld sollen Paare nicht wie bislang bekommen, wenn ein Partner mindestens zwei Monate nimmt, sondern erst bei vier Monaten.
Wie die SPD will sie außerdem die Steuerklassen III und V abschaffen. Künftig sollen beide Eheleute grundsätzlich Steuerklasse IV nutzen. Die Lohnsteuerbelastung soll damit gerechter auf beide Partner verteilt werden, der Steuervorteil beiden individuell zugutekommen. Bislang profitiert vor allem der besser verdienende Ehepartner, was sich auf die Rente auswirkt und aus Sicht von Kritikern vor allem nach einer Trennung zum Problem wird, Stichwort Altersarmut bei Frauen. Der Splitting-Vorteil, der umso größer ist, je ungleicher die Paare verdienen, bliebe auch mit der Besteuerung in Klasse IV erhalten.
Wie die SPD will die FDP nicht-kommerzielle Leihmutterschaften legalisieren und wie SPD, Grüne und Linkspartei einen Elternschutz umsetzen und einen Mutterschutz für Selbständige entwickeln. Sie will Kinderwunschbehandlungen auch bei unverheirateten und homosexuellen Paaren finanziell fördern und das Abstammungsrecht reformieren. Die FDP steht zum Selbstbestimmungsesetz der Ampel.
In anderen Punkten unterscheiden sich die Liberalen von der Rest-Ampel. Die Kindergrundsicherung war ihnen zu teuer und bürokratisch. Sie erwähnen das gescheiterte Ampelprojekt in ihrem Programm nicht und schreiben lediglich, Elterngeld und weitere Familienleistungen sollten „entbürokratisiert, digitalisiert und automatisiert“ werden, etwa durch „eine KI-basierte Beantragung“ und ein „Kinderchancenportal“.
Anders als SPD und Grüne will die FDP Paragraph 218 nicht abschaffen. Sie fordert allerdings, dass über eine Abschaffung oder Reform im Bundestag ohne Fraktionszwang beraten wird. Ungewollt Schwangeren möchten die Liberalen helfen, indem die unzureichende Versorgungslage verbessert wird. Hierfür sollen Abbrüche Teil der Gynäkologenausbildung und medikamentöse Abbruchmethoden besser zugänglich werden.
Die FDP will, dass „Länder und Kommunen Frauenhausplätze bedarfsgerecht ausfinanzieren“ – sie spricht sich also anders als ihre einstigen Ampelpartner gegen Bundesmittel für Frauenhäuser aus. Dieser Teil des Wahlprogramms ist inzwischen allerdings überholt – die Rest-Ampel hat sich Ende Januar mit der Union auf das Gewalthilfegesetz geeinigt, das die Ampel vor ihrem Bruch nicht mehr verabschiedet hatte.
Wie auch Grüne und Union versprechen die Liberalen, dass sich Betreuungskosten mit ihnen besser von der Steuer absetzen lassen werden. Betreuung fassen sie ansonsten unter Bildung; die Zuständigkeit für Kitas wollen sie im Bildungsministerium ansiedeln, „um eine ganzheitliche Verantwortung für den Bildungsweg von der Kita bis zum Bildungsabschluss in einer Hand zu gewährleisten“. Generell wollen sie eine stärkere Rolle des Bundes in diesem Bereich, auch bei der Kostenübernahme.
Die AfD setzt auf Nachwuchs statt Einwanderung
„Die Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern, ist die Keimzelle der Gesellschaft“, heißt es im Wahlprogramm der AfD. Sie erwähnt zwar auch Alleinerziehende, Pflege- und Stieffamilien, nicht aber homosexuelle Paare.
Kinder stehen in ihren Augen „auch für die Weitergabe der eigenen Kultur, der Traditionen und der Fähigkeiten ihres Volkes“. Die AfD will mit einer „aktivierenden Familienpolitik“ eine „Geburtensteigerung und damit die demografische Wende in Deutschland“ erreichen. Hierfür will die AfD finanzielle Anreize schaffen: einen Ehe-Start-Kredit, von dem mit jedem Kind ein Teil erlassen wird, eine Rückzahlung von 20.000 Euro an Rentenbeiträgen ohne spätere Leistungskürzung oder die Senkung der Mehrwertsteuer für Artikel des Kinderbedarfs.
Als einzige Partei fordert die AfD keinen Ausbau von Kinderkrippen und Kindergärten. Stattdessen heißt es in ihrem Programm: „Mit einem Betreuungsgehalt bis zum 3. Geburtstag sollen Eltern echte Wahlfreiheit zwischen Fremd- und Selbstbetreuung erhalten.“ Dieses solle in etwa dem durchschnittlichen Nettolohn vor Geburt des ersten Kindes entsprechen. Davon erhofft sich die AfD auch eine geringere Nachfrage nach Kitaplätzen.
Die AfD will außerdem eine „Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene“. Die Schwangerschaftskonfliktberatung soll nach ihrem Wunsch wieder stärker „dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen“. Paragraph 218 möchte die AfD nicht antasten. Im Gegenteil heißt es in ihrem Programm: „Die AfD lehnt jede Förderung von Organisationen oder Maßnahmen ab, durch die Abtreibungen forciert oder verharmlost werden. Wir lehnen alle Bestrebungen ab, Abtreibungen zu einem Menschenrecht zu erklären.“
Quoten lehnt die AfD generell ab. Ebenso eine Hervorhebung von Homo- und Transsexualität im Schulunterricht. An den Universitäten will sie bestehende Genderwissenschafts-Professuren nicht mehr nachbesetzen und Gender-Forschungsprojekte nicht weiter verlängern.
Die Linke will das Elterngeld erhöhen
Die Linkspartei setzt beim Ausbau der Betreuung auf ein „Kitaqualitätsgesetz, das Kinder und Beschäftigte in den Fokus stellt und den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz umsetzt“.
Die Partei verspricht, den Mindestbetrag des Elterngelds von derzeit 300 auf 420 Euro zu erhöhen. Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern will die Linkspartei erreichen, indem Arbeit umverteilt wird. Männer und Frauen sollten möglichst gleich viel bezahlte Erwerbs- und unbezahlte Hausarbeit leisten. Die „vollzeitnahe Teilzeit“ solle zur „neuen Normalarbeitszeit“ werden, als Beispiel wird die Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich genannt.
Das Ehegattensplitting will die Linkspartei durch eine Individualbesteuerung ersetzen, „wobei das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen Eheleuten bzw. Lebenspartner*innen übertragbar sein soll“. Das entspricht dem Vorschlag der Grünen.
Die Linkspartei stellt in ihrem Wahlprogramm ein eigenes Modell für eine Kindergrundsicherung vor, das über das der Ampel hinausgeht.
Schwangerschaftsabbrüche will die Linkspartei wie auch SPD, Grüne und BSW entkriminalisieren und dafür Paragraph 218 abschaffen.
Die Linkspartei will das Selbstbestimmungsgesetz weiterentwickeln und „rassistische Ausschlüsse“ streichen – es also auch auf Menschen ohne deutschen Pass anwenden.
Den im Grundgesetz festgeschriebenen Schutz vor Diskriminierung will die Linkspartei (wie auch SPD und Grüne) auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität erweitern. Bisher werden in Artikel 3 Absatz 3 unter anderem Geschlecht, „Rasse“ und Glaube aufgezählt, nicht aber Homo- oder Transsexualität.
Auch die Linkspartei will einen Elternschutz, einen Mutterschutz für Selbständige entwickeln und das Abstammungsrecht reformieren.
Das BSW lehnt das Selbstbestimmungsgesetz ab
Auch das BSW will Kitaplätze ausbauen. Zusätzlich moniert es, dass Kinder in Deutschland an mindestens 75 Tagen wegen Ferien und Feiertagen keine Schule haben – und ihre Eltern sie in dieser Zeit mit ihren meist 30 Urlaubstagen nicht ausreichend betreuen können. Hier sei der Staat „gefordert, verlässliche, kostenfreie und qualitativ wertvolle Ferienbetreuung anzubieten“.