Wer seine Briefwahlunterlagen noch zu Hause hat, muss sich jetzt beeilen, wenn er sichergehen will, dass seine Stimme bei der Bundestagswahl noch zählt. Bis Sonntag, 18 Uhr, muss der Umschlag im Wahllokal sein. Was es zu beachten gilt, damit das klappt.
Bis wann müssen Briefwahlunterlagen zurückgeschickt werden?
Die Wahlbriefe für die Bundestagswahl müssen bis spätestens Sonntag in den Wahllokalen sein. Die Post mahnt deshalb zur Eile. „Wir appellieren an die Briefwählerinnen und Briefwähler, ihre Stimmabgabe per Brief spätestens bis Donnerstag auf den Weg zu bringen“, sagte der Betriebschef der Deutschen Post, Marc Hitschfeld, in Bonn. Die Leerungszeiten des jeweiligen Briefkastens seien dabei zu beachten, hieß es weiter von der Post.
Was passiert bei einem späteren Einwurf?
Wer am Wochenende wegfährt und den Brief mit seiner Stimme erst am Freitag in den Briefkasten wirft, der kann noch Glück haben. Die Post will dafür Sorge tragen, dass auch Briefe, die erst am Freitag eingeworfen werden, noch rechtzeitig im Wahlamt ankommen. Sie kann das aber nicht garantieren.
Selbst bei Samstagseinwürfen kann es noch klappen, da die Post wegen der Wahl eine Sonderlogistik eingerichtet hat und die restlichen Wahlbriefe auch noch am Sonntag den Wahlämtern zuführen wird. Voraussetzung ist, dass der Brief noch vor der letzten Samstagsleerung im Briefkasten ist.

Wie kann die Stimmabgabe gelingen, wenn es auf dem Postweg nicht mehr klappt?
Jeder Wähler kann den Briefwahlumschlag auch selbst am Wahllokal abgeben. Dabei gibt es aber etwas zu beachten. Der Umschlag muss unbedingt an der in den Unterlagen angegebenen Stelle abgegeben werden. Auf den Websites der Städte und Gemeinden lassen sich oft nähere Informationen dazu finden. Die Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln müssen spätestens am kommenden Sonntag – dem Wahltag – bis 18.00 Uhr eingegangen sein.
Kann man auch im Wahllokal wählen, wenn man Briefwahl beantragt hat?
Wer Briefwahl beantragt hat, kann zwar auch im Wahllokal wählen. Dafür kann er aber nicht einfach den zugeklebten Umschlag mit den Briefwahlunterlagen abgeben. Durch den Antrag auf Briefwahl ist im Wählerverzeichnis des Wahllokals nämlich ein Sperrvermerk zu der entsprechenden Person hinterlegt.
Deshalb müssen Wählerinnen und Wähler, die an der Urne wählen wollen, ihren Wahlschein aus den Unterlagen herausholen, ihn vorzeigen und sich mit ihrem Personalausweis ausweisen. Ihr Wahlschein wird dann von den Wahlhelfern geprüft und abgelegt, und sie bekommen einen neuen Stimmzettel. Den füllen sie in der Wahlkabine aus und werfen ihn in die Urne.
Wird es beim Anteil der Briefwähler einen neuen Rekord geben?
Der Briefwahlanteil steigt seit der Wiedervereinigung stetig an. 2021 schnellte er sprunghaft auf 47,3 Prozent nach oben. Ein Grund war wohl die Pandemie, wegen der viele Bürgerinnen und Bürger lieber nicht persönlich ins Wahllokal wollten.
Da dieser Faktor nun wegfällt, rechnen Meinungsforschungsinstitute eher mit einem sinkenden Anteil. Die Parteien mussten sich im Wahlkampf aber darauf einstellen, dass ein beträchtlicher Teil der Wählerinnen und Wähler schon vor dem 23. Februar die Stimme abgegeben hat.
Was ist mit den Briefwählern im Ausland?
In den vergangenen Wochen sind bei der Bundeswahlleiterin zahlreiche Beschwerden und Nachfragen von im Ausland lebenden Deutschen eingegangen. Der F.A.Z. teilte sie mit, die Auslandsdeutschen befürchteten, dass ihre Wahlbriefe nicht mehr rechtzeitig bis Sonntag um 18 Uhr bei den zuständigen Wahlämtern eintreffen könnten.
Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte der F.A.Z., bei Bundestagswahlen seien die Fristen für Auslandsdeutsche ohnehin knapp bemessen. Das werde nun durch die vorgezogene Wahl potenziert. „Es ist völlig klar, dass es für Auslandsdeutsche eine große Hürde gibt“, hieß es. Wer im Ausland sehr abgelegen wohne, bei dem liege es in der Natur der Sache, dass Wahlbriefe nicht rechtzeitig zurückkommen könnten. Deutsche in anderen EU-Ländern seien davon in geringerem Maße betroffen.
Bisher hätten sich mehr als 210.000 Wahlberechtigte im Ausland in das deutsche Wählerverzeichnis eintragen lassen, hieß es von der Bundeswahlleiterin. Vor der Bundestagswahl 2021 waren demnach insgesamt knapp 129.000 Anträge eingegangen. Damit zeichnet sich ein Anstieg von mehr als 60 Prozent ab.
Der Versand der Wahlunterlagen liege in der Zuständigkeit der Gemeindebehörden, so die Bundeswahlleitung weiter. Um keine Zeit zu verlieren, seien diese sensibilisiert worden, Wahlbriefe nach deren Druck vorrangig an ausländische Adressen zu versenden.
Der innerdeutsche Transport verlaufe planmäßig. Auf den Postversand im Ausland habe man keinen Einfluss, hieß es. Einige der Auslandsdeutschen geben bei ihren Beschwerden an, ihre Unterlagen noch gar nicht erhalten zu haben.