Landtagswahl muss nicht wiederholt werden

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Die niedersächsische Landtagswahl im Jahr 2022 muss nicht wiederholt werden. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg wies am Montag eine Wahlanfechtung von zwei Mitgliedern der FDP zurück, die bei der Landtagswahl knapp am Wiedereinzug gescheitert war. Damit endet eine lange Phase der Ungewissheit in Hannover.

Die Zweifel an der Gültigkeit der Wahl beruhten auf Ermittlungen zu einer sogenannten „Kriegskasse“ des heutigen AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde, mit der die Kandidatenaufstellung innerhalb der Partei beeinflusst worden sein soll. Diesen Vorwurf hatte der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Christopher Emden erhoben.

Der Staatsgerichtshof hält diese Vorwürfe jedoch für unbegründet. Grundsätzlich stelle der Kauf von Delegiertenstimmen zwar einen der „denkbar schwersten Fälle eines Wahlrechts- und Demokratieverstoßes“ dar, argumentiert das Gericht. Im vorliegenden Fall gebe es jedoch keinen Beweis. Auf das Konto von Schledde waren zwischen 2020 und 2022 insgesamt rund 42.000 Euro eingezahlt worden, insbesondere von führenden AfD-Politikern, die später aussichtsreiche Listenplätze erhielten.

Vermutungen „nach dem Hörensagen“

Mit der Verwendung der auf das Privatkonto gezahlten Gelder für Parteizwecke dürften Straftatbestände gegen das Parteigesetz erfüllt sein, erklärte der Staatsgerichtshof. Die Angaben von Christopher Emden zu einer Manipulation von Delegierten durch die Gelder seien jedoch vage und bloße Vermutungen „nach dem Hörensagen“, entschied das Gericht.

Die Kontobewegungen deuteten nicht auf Zahlungen an Delegierte, die wahlrechtsrelevant gewesen seien. Die Zahlung von Geldern für Busfahrten oder Hotelübernachtungen an Parteimitglieder seien wahlrechtlich nicht relevant. Es sei keinem AfD-Mitglied „ernstlich erschwert“ gewesen, ohne Einzahlungen auf Schleddes Privatkonto einen guten Listenplatz zu erhalten.

Grundsätzlich lägen die Anforderungen an eine Wahlwiederholung erheblich höher, sofern sich die Anfechtung nicht auf die Landtagswahl als solche beziehe, sondern lediglich auf Vorgänge innerhalb einer bestimmten Partei, argumentierte das Gericht. Hier müsse bloß ein „Kernbestand an Verfahrensgrundsätzen“ eingehalten werden. Da die Volksvertretungen „größtmöglichen Bestandsschutz“ erforderten, müssten gravierende Fehler vorliegen. Sonst bestehe die Gefahr, dass Parteien durch bewusste Verstöße die Ungültigkeit von Wahlen herbeiführten.

Entscheidung über zweiten Einspruch kommende Woche

In der kommenden Woche entscheidet der Staatsgerichtshof noch über einen zweiten Einspruch gegen die Landtagswahl. Der ehemalige Böseler Gemeindedirektor Hermann Gerdes bemängelt darin, dass in den Wahlkreisen im eher CDU-geprägten Westen des Landes häufig mehr Wahlberechtigte leben als im eher SPD-geprägten Süden und Osten des Landes, wodurch der Westen benachteiligt werde.

Die Abweichungen betragen teils mehr als 20 Prozent vom Durchschnitt. Es wird zwar nicht erwartet, dass dieser Wahleinspruch zu einer Wiederholung der Landtagswahl führt. Allerdings ließ der Staatsgerichtshof in der mündlichen Verhandlung bereits durchblicken, dass er am Zuschnitt der Wahlkreise jedoch durchaus Zweifel hegt.