Sexueller Missbrauch: Hilfsfonds wird abgewickelt

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Die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hat am Freitag mit Entsetzen auf das bevorstehende Ende des „Fonds Sexueller Missbrauch“ reagiert. Sie bezog sich auf eine Bekanntmachung des von Lisa Paus (Grüne) geführten Bundesfamilienministeriums vom Mittwoch, wonach Erstanträge für den 2013 eingerichteten Fonds nur noch bis zum 31. August 2025 gestellt werden könnten und dieser bis Ende 2028 ganz abgewickelt werde.

Die entsprechende Richtlinie, der eine Kritik des Bundesrechnungshofs an dem Fonds als „nicht rechtskonform“ vorausliegt, gilt indes schon seit dem 1. Januar, ohne dass dies der UBSKM oder der Öffentlichkeit mitgeteilt worden wäre.

Bislang können Betroffene nach Worten von Claus schnell und unbürokratisch subsidiäre Hilfeleistungen in Anspruch nehmen, wenn andere Systeme wie das Opferentschädigungsrecht ins Leere laufen. Genehmigungsfähig sind finanzielle Leistungen für ergänzende Therapien, das Nachholen von schulischen oder beruflichen Qualifikationen oder ein Umzug an einen anderen Ort bis zu einer Höhe von 10.000 Euro, bei Behinderung bis zu 15.000.

Vorauszahlungen an Betroffene sind durch die Richtlinie unterbunden worden, sodass Betroffene in Vorleistung gehen müssten – was Claus mit den Worten beschrieb, dies sei „eine Missachtung der Lebensrealität von Betroffenen und eine fehlende Anerkennung ihrer Biographie“.

Die Kritik an dem Verhalten des Familienministeriums verband Claus, die selbst den Grünen angehört, mit der Hoffnung, dass Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag ein niedrigschwelliges, auf Dauer angelegtes, rechtssicheres und haushaltskonformes Nachfolgemodell ins Auge fassten. Es sei Aufgabe des Staates, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen und dann auch die Verantwortung zu übernehmen, wenn der Staat seinem Schutzauftrag nicht nachgekommen sei.