Tarifverhandlungen für öffentlichen Dienst ohne Einigung

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Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind vorerst gescheitert. Gewerkschaften und Arbeitgeber konnten sich auch in der dritten Runde in Potsdam nach mittlerweile viertägigen Gesprächen nicht auf einen Abschluss einigen, wie Bundesinnenministerin Nancy Faser am Montagabend mitteilte. Demnach soll jetzt die Schlichtung angerufen werden.

In den Verhandlungen hatten die Arbeitgeber von Bund und Kommunen nach Angaben aus Verhandlungskreisen demnach eine Entgelterhöhung von 5,5 Prozent angeboten. Die ursprüngliche Forderung der Gewerkschaften lautete auf acht Prozent Entgelterhöhung.

Darüber hinaus habe die Arbeitgeberseite ein höheres 13. Monatsgehalt sowie höhere Zulagen für Schichtdienste in Aussicht gestellt, hieß es am Nachmittag aus Verhandlungskreisen. Außerdem werde neben etlichen weiteren Punkten ein Wahlmodell für Beschäftigte diskutiert, mit dem sie Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage umwandeln könnten. Die Rede war von einem „Zeit-statt-Geld-Modell“.

Die dritte Verhandlungsrunde lief seit Freitag. Es geht um Einkommen und Arbeitszeiten für rund 2,5 Millionen Beschäftigte von der Kita bis zur Müllabfuhr.

Die Gewerkschaften Verdi und dbb Beamtenbund forderten ursprünglich eine Tariferhöhung um acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr im Monat, sowie mindestens drei zusätzliche freie Tage pro Jahr. Im Laufe des Sonntags machten sie neue Vorschläge.

Für die Arbeitgeber bei Bund und Kommunen verhandeln das Bundesinnenministerium und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände VKA.

Wie es nun mit der Schlichtung weitergeht

Nach dem Scheitern der Gespräche sind nun Schlichter am Zuge, um zwischen beiden Seiten zu vermitteln. Die Arbeitgeber haben den früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) benannt. Er könnte als „stimmberechtigter“ Schlichter den Ausschlag für einen Kompromiss geben. Für die Arbeitnehmerseite soll der frühere Bremer Finanzstaatsrat Hans-Henning Lühr Schlichter werden.

Auch bei den vorherigen Verhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen 2023 gab es ein solches Verfahren. Bei einer Schlichtung wird versucht, festgefahrenen Verhandlungen mit Hilfe von unabhängigen Schlichtern zum Durchbruch zu verhelfen. Warnstreiks sind dann für eine bestimmte Zeit vom Tisch – während der Schlichtung gilt eine Friedenspflicht.